25.10.2006 - 16 I. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

 

Frau Beyer vom Planungsamt ist anwesend.

 

Herr Müller von der SPD-BF hat die Vorlage zur Kenntnis genommen. Er hält es für eigenartig, dass ein Lärmschutzwall geplant wird, ohne dass die Stadt Eigentümerin des Grundstückes ist. Er bemängelt, dass dem der Vorlage beigefügten Plan eine farbliche Darstellung der Fläche nicht entnommen werden kann (Anmerkung: Jede Fraktion hat einen farbigen Plan erhalten).

 

Frau Lürken-Souvignier von der CDU-BF hat festgestellt, dass ein unmittelbarer Zugang von der Schroufstraße in die Goertzbrunnstraße zurzeit durch eine Sperrung nicht möglich ist.

 

Frau Beyer nimmt an, dass die bauausführende Firma aus Sicherheitsgründen die Straße abgesperrt hat.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt einstimmig folgenden

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung vereinfacht zu ändern und diese I. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 862 - Gödersfeld - gemäß

§ 10 Abs.1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=15548&selfaction=print