07.11.2006 - 5 Umsetzung von Investitionen 2006

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die von Ratsherrn Jahn gestellten Fragen beantwortet Frau Grehling. Zum Vorjahr wurde die Ansatzsumme der Investitionen um die den Kanalbereich betreffenden verlagerten Beträge reduziert. Auch bei einem zukünftig genehmigten Haushaltssicherungskonzept (HSK) erfolgt die Realisierung investiver Maßnahmen ohne Nettoneuverschuldung. Die zeitliche Umsetzung der Investitionsmaßnahmen ist generell abhängig von der zügigen aufsichtsbehördlichen Genehmigung des HSK. Ratsherr Haase weist darauf hin, dass Maßnahmeumsetzungen z. T. von Bewilligungen abhängen. Weiterhin soll in den Haushaltsberatungen der Fachausschüsse bei angemeldeten Projekten die zeitnahe Ausführungsreife hinterfragt werden.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Übersicht über die Umsetzung der Investitionen zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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