07.12.2006 - 10 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 525 - für den...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die SPD-Fraktion kündigt Herr Plum an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen werde. Zwar begrüße man eine Verbesserung in der Holsteinstraße, jedoch befürchte man, dass der Ausschuss bei einer Beurteilung eines neuen Vorhabens nach § 34 BauGB zu wenig Einfluss auf die weitere Planung habe. Eine Aufhebung des Bebauungsplanes wolle man erst dann einleiten, wenn ein überzeugendes Konzept vorgelegt werde.

 

Für die Fraktion der Grünen stimmt Herr Rau diesen Ausführungen zu. Eine Verbesserung der städtebaulichen Situation an der Holsteinstraße sei sehr wünschenswert, jedoch seien die Rahmenbedingungen für eine neue Planung seien schwierig. Ein Konzept für eine Neubebauung müsse angemessen auf die örtliche Gegebenheiten reagieren, nur dann könne man einer neuen Nutzung zustimmen und auch entsprechende planungsrechtliche Voraussetzungen schaffen. Daher beantrage man gemeinsam mit der SPD-Fraktion, abweichend vom Verwaltungsvorschlag zu beschließen und die Bereitschaft zu erklären, die Bereitschaft zur Änderung bzw. Aufhebung des Bebauungsplanes zu signalisieren für den Fall, dass eine überzeugende Konzeption vorgelegt werde.

 

Herr Baal äußert die Befürchtung, dass eine solche Beschlussfassung eine negative Wirkung auf potentielle Investoren haben könne.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Finkeldei, dass man sich der von SPD und Grünen vorgeschlagenen Beschlussfassung anschließen könne. Um Einfluss auf die weitere Planung nehmen zu können und den städtischen Qualitätsanspruch auch an dieser schwierigen Stelle möglichst weitgehend zu realisieren, sei dies die richtige Vorgehensweise.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss begrüßt eine Verbesserung der baulichen Situation in der Holsteinstraße. Er erklärt seine Bereitschaft, im Falle einer überzeugenden Neubebauung oder Nutzung der Innenblockflächen nach Vorlage eines entsprechenden Konzeptes den bestehenden Bebauungsplan zu ändern oder aufzuheben.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage