30.11.2006 - 4 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) hier...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Anhand verschiedener Folien, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt sind, stellte Herr

Raschke die Arbeit der ARGE in der Stadt Aachen vor. Die Zahl der Leistungsberechtigten sei bis

auf einen Höchststand von 14.200 Bedarfsgemeinschaften im Mai 2006 gestiegen, seither sei ein

Rückgang zu verzeichnen. Parallel zu diesen Betreuungszahlen müssten die Arbeitslosenzahlen[1] betrachtet werden, deren Entwicklung ähnlich verlaufen sei. Ob der Rückgang der Fallzahlen in einen festen Trend übergehe, könne nicht gesagt werden, da einerseits Gesetzesänderungen bezogen auf junge Arbeitssuchende[2] Wirkung zeigen könnten und sich andererseits die Struktur der Bedarfsgemeinschaften ändere von durchschnittlich 1,8 Personen in 2005 auf 2,1 Personen je Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2006.

Die Veränderung der Haushaltstruktur habe auch Einfluss auf die Steigerung der Transferleistungen, wie den Regelleistungen, Sozialgeld und den Kosten der Unterkunft. Zusätzlich, so Herr Raschke, würden Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge in erheblichen Umfang für die Leistungsberechtigten ausgezahlt.

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Arbeitslose im Rechtskreis SGB II sind Empfänger von Leistungen, wenn sie

- nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden wöchentlich beschäftigt sind

- eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und

- sich bei der ARGE arbeitslos gemeldet haben.

Arbeitsuchende im Rechtskreis SGB II sind Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitsuchend, wenn sie

- eine Beschäftigung als Arbeitnehmer mit einer Dauer von mehr als sieben Kalendertagen im In- oder Ausland suchen,

- sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei der ARGE gemeldet haben und

- die angestrebte Arbeitnehmertätigkeit ausüben können und dürfen,

- jedoch derzeit nicht beschäftigungslos sind.

 

 

Die aktiven Leistungen an Arbeitnehmer in Form von Qualifizierungsmaßnahmen und ABM’s seien in erheblichem Umfang gestiegen, wie der Jahresvergleich von September 2005 zu September 2006 zeige. Die Eingliederungszuschüsse fänden sich in den Leistungen an die Arbeitgeber wieder.

Das Leistungspaket der Integrationen werde durch klare Vorgaben des Bundes geprägt. Im laufenden Jahr werde die Arge das Soll von 1.609 Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt erreichen. Herr Raschke ging davon aus, dass bis zum Jahresende sogar eine Vermittlung von 2.400 – 2.500 Personen in den 1. Arbeitsmarkt oder in einen Ausbildungsplatz erreichbar sei.

Bei den Integrationen der unter 25 jährigen Leistungsbezieher gäbe es keine so gute Integrationsentwicklung. Das Ziel, im Jahr 2006 eine Vermittlung von 303 Personen diese Altergruppe in einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, schien im August zunächst nicht realisierbar. Mittlerweile sähe es so aus, dass eine Zielerreichung doch möglich sei.

In Aachen gäbe es keine eklatant hohe Jugendarbeitslosigkeit, so seien etwa 827 arbeitslose junge Erwachsene gemeldet, aber das Bildungsniveau dieser Menschen sei sehr problematisch. So hätten 50 % keinen Schulabschluss,  weitere 50 % könnten keinen Ausbildungsabschluss nachweisen. Deshalb sei ein Spezialteam gebildet worden, dass sich um diesen Personenkreis intensiv kümmere. Ein besonderes Problem läge ebenfalls in der Erreichbarkeit dieser Personengruppe. Daher seien  für die Zukunft u. a. auch Hausbesuche vorgesehen.

Zum Abschluss seines Berichtes gab Herr Raschke einen Ausblick für das kommende Jahr. Die Trägerversammlung habe zusammen mit der Geschäftsführung die Zielvorgaben für 2007 gegenüber 2006 erhöht (4 % mehr Vermittlungen) und diese seien auch erreichbar. Andererseits sei der Zugang ins Hilfesystem nicht abschätzbar, außer in den Fällen des Wechsels vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II (ca 30 % der Zugänge), den 10 – 12 % jener Personen, die zwar über Einkommen verfügen, welches jedoch aufgrund des niedrigen Lohnniveaus aufgestockt werden müsse.

Hinzu kämen jene Fälle, wo nach Trennung oder Scheidung keine Unterhaltszahlungen zu verzeichnen seien. Völlig unwägbar seien Zugänge aufgrund von Firmenschließungen oder Arbeitsplatzabbau.

 

Frau Schulz erinnerte an das Projekt „Job-Plan“, welches zu 80 % funktioniert habe und fragte sich, ob dieses seit Gründung der ARGE aufgegeben worden sei. Im Übrigen habe sie erfahren, dass SGB II -Leistungsbezieher wochenlang nichts von ihrem Fallmanager hören würden oder diese nicht erreichbar seien. Wenn 827 junge Menschen nichts zu tun hätten, dann sei dies erschreckend. Es müsse viel mehr und schneller etwas geschehen. Dazu wären in der ARGE klare Zuständigkeiten erforderlich.

 

Zu der vorstehenden Äußerung sagte Herr Raschke, dass das Programm „Job-Plan“ sehr wohl existiere, aber wie bei der Hilfe zur Arbeit nach dem BSHG auch der Arbeit der ARGE vorgeschaltet sei und somit nicht in den Statistiken erscheine. Auch sei der Betreuungsumfang von früher 30 auf 240 Plätze ausgeweitet worden. Hinsichtlich der Erreichbarkeit der ARGE-Mitarbeiter gab Herr Raschke zu, dass es vielfältige Probleme gäbe, die aber zukünftig behoben würden.

 

Auf die Frage von Herrn Müller, ob in den 827 arbeitslosen jungen Erwachsenen die für August 2006 gemeldeten 298 Integrationserfolge enthalten seien, antwortetet  Herr Raschke, dass die Integrationserfolge nicht in der Zahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen mitgerechnet würden. Arbeitssuchende seien nicht registriert, wenn ein Schulbesuch damit verbunden sei. Insgesamt seien 1.967 Jugendliche arbeitsuchend gemeldet.

 

Auf eine weitere Frage von Herrn Müller zur Entgeltvariante als Ersatz für die 1€-Jobs sagte Herr Raschke, dass im Rahmen des vorhanden Budgets 280 solcher Arbeitsgelegenheiten umgesetzt würden. Damit fielen die Leistungsberechtigten aus dem passiven Leistungsbezug heraus, die Kosten der Unterkunft gingen nicht mehr zu Lasten der Stadt Aachen, und es würden nun aktive Leistungen in Form von Lohn oder Gehalt über den Arbeitsgeber an die Leistungsberechtigten gezahlt. Der Vorteil der Entgeltvariante läge u.a. darin, dass diese Tätigkeiten nicht mehr gemeinnützig und zusätzlich sein müssten.

 

Herr Müller fragte nach, in welcher Höhe der Lohn liegen würde und wie es um der Finanzierung stehe. Die Finanzierung erfolge, so Herr Raschke, aus dem Eingliederungsbudget des Bundes. Zur Höhe der Lohnzahlung könne noch nichts berichtet werden, da hierüber noch mit den Trägern verhandelt würde und dieser abhängig von Familienstand und Struktur der Bedarfsgemeinschaft sei.

 

Frau Scheidt sah im schnellen Anstieg der Fallzahlen ein Indiz für die nicht gleichlaufende Vermittlungsmöglichkeit. Wünschenswert wäre eine Straffung der Maßnahmen, damit es für die Hilfeempfänger nicht zu einem Drehtüreffekt käme. Gleichzeitig richtete sie einen Appell an die Arbeitgeber, mit der Stadt und der ARGE enger zusammen zu arbeiten. Wichtig sei eine bessere Vorbereitung der jungen Menschen in den Berufsstart. Hierzu müssten bessere Informationskonzepte in Schule und Berufsberatung entwickelt werden. Von Herrn Raschke erbat sie Auskunft über die Ausrichtung der Entgeltvariante, ob diese mit dem Kombilohnmodell vergleichbar sei.

 

Herr Raschke berichtete, dass die Modelle nicht vergleichbar seien. Im Übrigen gäbe es zwar viele offene Stellen, aber die Bewerber passten nicht.

 

 

Herr Verholen griff das in den Beratungsstellen auftretende Problem der Telefonaktion der von der Bundesagentur für Arbeit beauftragten Call-Center auf, die von den Leistungsberechtigten detaillierte Informationen erfragen würden. Er richtet die Frage an Herrn Raschke, wie die Einbindung von Call-Centern gedacht sei, wie es um den Datenschutz bestellt sei und ob die Daten tatsächlich nur den Fallmanagern zur Verfügung gestellt würden.

 

Herr Raschke erwiderte, dass die Fragen der Call-Center standardisiert seien, es gäbe einen klaren Gesprächleitfaden, auf die Freiwilligkeit der Beantwortung würde hingewiesen. Es handele sich hierbei um ein Call-Center der Bundesagentur für Arbeit und nicht um ein kommerzielles Call-Center. Der Weg über Call-Center wurde gewählt, um notwendige Daten zu verifizieren. Mittlerweile sei die Aktion abgeschlossen, da etwa 60 % der Leistungsberechtigten unter den angegebenen Telefonnummern nicht mehr erreichbar seien, da insbesondere bei Handybesitzern eine hohe Wechselbereitschaft bestehe. Auf die Bitte von Herrn Müller ihm den Gesprächsleitfaden zur Verfügung zu stellen, sagte Herr Raschke, dass er diesen Leitfaden besorgen werde.

 

Herr Künzer bemängelte die ständige Aussage, dass die ARGE im Aufbau begriffen sei oder sich organisieren müsse. Der sich abzeichnende Aufwärtstrend auf dem Arbeitsmarkt müsse nachhaltig und zielorientiert genutzt werden. Er frage sich, wann das Fallmanagement tatsächlich ausgereift sei, um die eigentliche Aufgabe wahrnehmen zu können. An Herrn Raschke richtete er die Frage, wie es um die Nähe zur Wirtschaft bestellt sei, vor allem im Hinblick auf die Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten.

 

Herr Raschke ging davon aus, dass das Spezialteam für die unter 25-jährigen Hilfesuchenden die Arbeit sehr schnell aufnähme und die restlichen Teams ihre angestrebte Arbeitsleistung in 3-4 Monaten erreichen könnten. Die vorgesehene Entgeltvariante werde in Zusammenarbeit mit den Kammern und den Arbeitgebern umgesetzt. Dabei sei zu beachten, dass diese Form der Arbeitsgelegenheiten nicht in das Lohn- und Tarifgefüge eingreift.

 

Auf die Frage von Herrn Prof. Hartmann, ob die Krankenkassenbeiträge im Vergleich zu den Beiträgen, die das Sozialamt zahle, gestiegen seien, antwortete Herr Raschke, dass der Beitragssatz aufgrund des Arbeitsentgeltes höher ausfalle als der des Sozialamtes.

 

Da das Thema ARGE im Sozial- und Gesundheitsausschuss lange nicht mehr so intensiv behandelt wurde, bat Herr Müller zum Thema 1 €-Jobs um eine Liste der Tätigkeiten und der jeweiligen Träger. Darüber hinaus interessiere ihn das Thema Umzüge und wie sich die Sache seither entwickelt habe. Zuletzt wolle er das Thema Sanktionen zur Sprache bringen und wissen, wie damit in Aachen umgegangen werde. Wie viele Personen wurden bisher mit Sanktionen belegt und in welchem Umfang war davon der Personenkreis der unter 25-Jährigen betroffen?

 

Herr Raschke bat diese Fragen an die Verwaltung zu richten, die wiederum die Arge um Auskunft bitten könne. Er werde dann die Möglichkeit der Berichterstattung prüfen.

 


[1] Arbeitslose im Rechtskreis SGB II sind Empfänger von Leistungen, wenn sie

- nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden wöchentlich beschäftigt sind

- eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und

- sich bei der ARGE arbeitslos gemeldet haben.

 

[2] Arbeitsuchende im Rechtskreis SGB II sind Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitsuchend, wenn sie

- eine Beschäftigung als Arbeitnehmer mit einer Dauer von mehr als sieben Kalendertagen im In- oder Ausland suchen,

- sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei der ARGE gemeldet haben und

- die angestrebte Arbeitnehmertätigkeit ausüben können und dürfen,

- jedoch derzeit nicht beschäftigungslos sind.

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss sodann wie folgt:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis