05.12.2006 - 10 Beantwortung von Anfragen gem. § 12 Geschäftsor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Di., 05.12.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
10.1.
Sanierung des Sportplatzes Verlautenheide, Kunstrasenplatz
Vorlage:
BA 3/0049/WP15
Vor der Sitzung haben die Mitglieder der
Bezirksvertretung Aachen-Haaren den inzwischen fertiggestellten Kunstrasenplatz
vor Ort besichtigt.
Bezirksvorsteher Corsten richtet nunmehr
seinen Dank - auch im Namen des an der Maßnahme beteiligten Vereins - an Herrn
Suchotzki und Herrn Hüllenkremer, die durch intensiven persönlichen Einsatz
während der Bauphase maßgeblich zum Erfolg der Maßnahme beigetragen hätten.
Sodann geht Herr Suchotzki auf die
gestellten Fragen wie folgt ein:
Aufgrund einer festgestellten
Dekontamination des Sportplatzes mit Schwermetallen war eine Sanierung notwendig
geworden. Der Hauptnutzer des Sportplatzes - SV Eintracht Verlautenheide 1912
e. V. - hatte daraufhin vorgeschlagen, einen Kunstrasen anzulegen.
Mit dem Verein wurde ein Vertrag
geschlossen, wonach dieser als Bauherr federführend war. Die Stadt als Grundstückseigentümerin
übernahm lediglich die Kontrollfunktion in technischer Hinsicht sowie die
Rechtsberatung.
Die Planung sah vor, das kontaminierte
Material - bei Sicherstellung einer gefahrlosen Nutzung des Rasens - im
Untergrund zu verwenden; auf die Einhaltung der DIN-Normen wurde bewusst
verzichtet. Das angestrebte Ziel wurde jedoch durch das beauftragte Unternehmen
nicht erreicht mit der Folge, dass eine hinreichende Versickerung des
Regenwassers nicht möglich war.
Durch ein aufgrund eines Bodengutachtens
durchgeführtes Verfahren konnte inzwischen nachweislich die
Wasserdurchlässigkeit des Bodens sichergestellt werden. Hierdurch sind
Zusatzkosten von 12.000,-- € entstanden. Die Kosten wurden geteilt. Die
Gewährleistung wurde durch den Architekten übernommen.
Die Überarbeitung des Rasens - so Herr
Suchotzki - hat zu einer Verbesserung geführt. Der Verein hat gegenüber der
Stadt die Gewährleistung über den üblichen Zeitraum von 5 Jahren übernommen.
Zur Frage des Baumbestandes erläutert Herr
Suchotzki, dass es durch die Eintragung organischen Materials zu
Beeinträchtigungen des Kunstrasens kommen könne. Durch entsprechende Pflege
könnten negative Auswirkungen verhindert werden. Daher sollte der Platz
möglichst vor Spielen von Blattbefall gefreit werden.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen
sowie der Stellungnahme des Aachener Stadtbetriebes (Tischvorlage) mahnt
Bezirksvorsteher Corsten die Entfernung von Bäumen auf dem Sportplatz an.
Diesbezüglich besteht Einvernehmen in der Bezirksvertretung.
Zu 10 Beantwortung
von Anfragen gem. § 12 Geschäftsordnung
10.2
Quellwasser Obere Alt-Haarener Straße
Vorlage:
BA 3/0049/WP15
Herr
Hüllenkremer macht einige Ausführungen zur Entstehung des „Wasserlaufes“. Er
stellt fest, dass der Landesbetrieb Straßenbau inzwischen die Instandsetzung
durchgeführt hat.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
331,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
304,1 kB
|