05.12.2006 - 10 Beantwortung von Anfragen gem. § 12 Geschäftsor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

            10.1. Sanierung des Sportplatzes Verlautenheide, Kunstrasenplatz

            Vorlage: BA 3/0049/WP15

 

 

Vor der Sitzung haben die Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen-Haaren den inzwischen fertiggestellten Kunstrasenplatz vor Ort besichtigt.

 

Bezirksvorsteher Corsten richtet nunmehr seinen Dank - auch im Namen des an der Maßnahme beteiligten Vereins - an Herrn Suchotzki und Herrn Hüllenkremer, die durch intensiven persönlichen Einsatz während der Bauphase maßgeblich zum Erfolg der Maßnahme beigetragen hätten.

 

Sodann geht Herr Suchotzki auf die gestellten Fragen wie folgt ein:

 

Aufgrund einer festgestellten Dekontamination des Sportplatzes mit Schwermetallen war eine Sanierung notwendig geworden. Der Hauptnutzer des Sportplatzes - SV Eintracht Verlautenheide 1912 e. V. - hatte daraufhin vorgeschlagen, einen Kunstrasen anzulegen.

 

Mit dem Verein wurde ein Vertrag geschlossen, wonach dieser als Bauherr federführend war. Die Stadt als Grundstückseigentümerin übernahm lediglich die Kontrollfunktion in technischer Hinsicht sowie die Rechtsberatung.

 

Die Planung sah vor, das kontaminierte Material - bei Sicherstellung einer gefahrlosen Nutzung des Rasens - im Untergrund zu verwenden; auf die Einhaltung der DIN-Normen wurde bewusst verzichtet. Das angestrebte Ziel wurde jedoch durch das beauftragte Unternehmen nicht erreicht mit der Folge, dass eine hinreichende Versickerung des Regenwassers nicht möglich war.

 

Durch ein aufgrund eines Bodengutachtens durchgeführtes Verfahren konnte inzwischen nachweislich die Wasserdurchlässigkeit des Bodens sichergestellt werden. Hierdurch sind Zusatzkosten von 12.000,-- € entstanden. Die Kosten wurden geteilt. Die Gewährleistung wurde durch den Architekten übernommen.

 

 

Die Überarbeitung des Rasens - so Herr Suchotzki - hat zu einer Verbesserung geführt. Der Verein hat gegenüber der Stadt die Gewährleistung über den üblichen Zeitraum von 5 Jahren übernommen.

 

Zur Frage des Baumbestandes erläutert Herr Suchotzki, dass es durch die Eintragung organischen Materials zu Beeinträchtigungen des Kunstrasens kommen könne. Durch entsprechende Pflege könnten negative Auswirkungen verhindert werden. Daher sollte der Platz möglichst vor Spielen von Blattbefall gefreit werden.

 

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen sowie der Stellungnahme des Aachener Stadtbetriebes (Tischvorlage) mahnt Bezirksvorsteher Corsten die Entfernung von Bäumen auf dem Sportplatz an. Diesbezüglich besteht Einvernehmen in der Bezirksvertretung.

 

Zu 10            Beantwortung von Anfragen gem. § 12 Geschäftsordnung

            10.2 Quellwasser Obere Alt-Haarener Straße

            Vorlage: BA 3/0049/WP15

 

            Herr Hüllenkremer macht einige Ausführungen zur Entstehung des „Wasserlaufes“. Er stellt fest, dass der Landesbetrieb Straßenbau inzwischen die Instandsetzung durchgeführt hat.

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zu den gestellten Anfragen zustimmend zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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