14.10.2004 - 3 Einführung und Verpflichtung des Bezirksvorsteh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Do., 14.10.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Liebenhoff hat nun gemäß § 76
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung, Herrn
Henn in sein Amt als Bezirksvorsteher des Stadtbezirks einzuführen. Da er
jedoch bereits als Mitglied der Bezirksvertretung verpflichtet worden ist, kann
auf eine erneute Verpflichtung verzichtet werden.
Für die Verwaltung wünscht Herr Kuck
Herrn Henn viel Glück für die kommenden 5 Jahre und spricht die Hoffnung auf
eine gute Zusammenarbeit aus.
Nunmehr bittet Herr Liebenhoff Herrn
Henn als Bezirksvorsteher, die Leitung der Sitzung zu übernehmen.
Herr Henn bedankt sich bei den
Mitgliedern der Bezirksvertretung für seine Wahl. Er will auch in der neuen
Legislaturperiode versuchen, die Interessen der Brander Bürgerinnen und Bürger
sowie des Brander Stadtbezirks gerecht zu vertreten. Er will weiterhin - wie
bereits in gewohnter Weise
geschehen - mit den Fraktionen
zusammen arbeiten, auch wenn es manchmal zu kontroversen
Meinungsverschiedenheiten kommt. Ausdrücklich bedankt er sich im Zusammenhang
mit der heutigen Sitzung bei der SPD-Fraktion für ihre Fairness.