15.12.2004 - 6 Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stiel vom Planungsamt hat im Vorfeld den Fraktionen je ein Exemplar der Broschüre „Nahversorgungskonzept“ übersandt. Das Nahversorgungskonzept ist auf der Grundlage des Positionspapiers, welches im November 2003 durch den Planungsausschuss beschlossen worden ist, erarbeitet worden. In dieser Sitzung hat die Verwaltung dann den Auftrag erhalten, dieses Nahversorgungskonzept zu erarbeiten. Bereits auf dem Positionspapier sind wesentliche Ziele formuliert worden. So u. a. a) der Erhalt und der Ausbau der oberzentralen Funktion Aachen

 b) die Sicherung der Nahversorgung.

 

Der Aufbau baut sich mit den nachfolgenden Punkten auf:

 

-          Zielsetzung

-          dem Erfordernis

-          Inhalt und Funktionsweise

-          der Umsetzung

 

Ziel und Zweck des Nahversorgungskonzeptes ist eine fußläufige Versorgung für die gesamte Bevölkerung. Es geht weiterhin um die Stärkung und den Erhalt der vorhandenen Versorgungslage, wovon es insgesamt 28 gibt.

 

Frau Stiel erklärt laptop- und beamerunterstützt das Nahversorgungskonzept für Aachen-Brand. In der weiteren Umsetzung ist es wichtig, das Planungsrecht zu prüfen. In der Sitzung am 30.06.2004 ist deshalb z.B. ein Aufstellungsbeschluss für den alten Bebauungsplan Nr. 4 gefasst worden. Es ist nicht gewollt, dass sich Einzelhandel in diesem Gebiet ansiedelt und dadurch weitere Kaufkraft aus der historischen Versorgungslage abzieht. Die Prüfregeln sind im Katalog ausführlich beschrieben. Es haben auch Gespräche mit den Einzelhandelsfirmen am 20.09.2004 stattgefunden.

 

Ratsherr Königs bedankt sich bei Frau Stiel für ihren Vortrag. Er empfindet das Nahversorgungskonzept als sehr vorteilhaft für Aachen-Brand. Da der Mittelwert für Aachen bei 1,2 m²/Einwohner liegt bedeutet dies, dass in Aachen eine überdurchschnittliche Nahversorgung durch den Einzelhandel gegeben ist. Er fragt sich jedoch, ob es eine Prognose für Brand gibt, wie es weitergehen soll. Kann sich der Ausbau der Aachen-Arkaden (8 – 16 % geschätzter Kaufkraftverlust) positiv auswirken? Könnten die Fraktionen im Hinblick auf gewissen Qualitätsstandard hilfreich Unterstützung leisten bzw. wie sieht die Prognose für den Einzelhandel in Brand aus?

 

Herr Philipp bedankt sich für  CDU-Fraktion ebenfalls bei Frau Stiel für ihren Vortrag und auch für die durch das Planungsamt vorgenommene Bestandsaufnahme. Dies ist für die Zukunft eine große Hilfe, damit nicht eine Mischung aus Gewerbe und Einzelhandel entsteht. Aus Brander Sicht ist jedoch eine große Konzentration auf den Bereich Trierer Straße zu berücksichtigen. Der Umbau dieser Straße wird zu einem besseren Umfeld für den Einzelhandel führen. Die Siedlung Brander Wald ist das einzige unterversorgte Gebiet. Die Fraktionen können das Nahversorgungskonzept nur politisch unterstützen. Viel Privatinitiative des Brander Einzelhandels ist deshalb in Zukunft erforderlich.

 

Bezirksvorsteher Henn bemerkt, dass die Politik nur die Rahmenbedingungen schaffen kann, ansonsten müssen die Betriebe und Unternehmen selbst aktiv werden.

 

Herr Hellmann bedankt sich bei Frau Stiel für die hervorragende Analyse. Wie sich das Nahversorgungskonzept jedoch konkret auswirken wird, muss abgewartet werden. Er führt das Beispiel Lidl-Markt an. Wenn der Lidl-Markt seine Geschäftsräume auch von der Trierer Straße verlagert, ist fußläufig im Zentrum kein Supermarkt mehr vorhanden. Er verweist auf die Vorlage zu Punkt 5.2.1, worin es heißt, dass für bestimmte Bereiche die Wegestrecke zum Teil über 700 m liegt. Weiter weist die Gestaltung des öffentlichen Raumes der Haupteinkaufslage der Trierer Straße und des Knotenpunktbereiches mit der Freunder Landstraße erhebliche Mängel auf. Er findet einen Widerspruch in diesen beiden Sätzen. Seine Frage lautet also: Was können die Fraktionen tun, damit an dieser Stelle weiterhin die Attraktivität so groß ist, damit der Lidl-Markt bleibt? Könnten noch zusätzlich Parkmöglichkeiten geschaffen werden? Weiterhin möchte Herr Hellmann noch anhand einer Karte erklärt wissen, warum genau der Bereich zwischen Autobahn und Debyestraße ausgespart ist. Handelt es sich hier um Landschaftsschutzgebiet?

 

Ratsherr Schabram möchte wissen, welche Rechtskraft das Nahversorgungskonzept hat.

 

Frau Stiel beantwortet abschließend die von den Fraktionen gestellten Fragen. Das Nahversorgungskonzept ist vom Planungsausschuss beschlossen worden und hat damit Bindung.  Inzwischen stellen die Einzelhandelsunternehmen auch gezielte Anfragen. Bezüglich des Gebietes Autobahn/Debyestraße ist auf der ganzen Länge keine Ansiedlung möglich, weil es sich um altes Planungsrecht handelt. Bezüglich des Lidl-Marktes ist die Stadt für die historische Versorgungsanlage nicht verantwortlich.

 

Bezirksvorsteher Henn bedankt sich bei Frau Stiel für ihren ausführlichen Vortrag und die bildliche Darstellung.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand fasst einstimmig folgenden

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt das Nahversorgungskonzept zustimmend zur Kenntnis.