28.03.2007 - 8 Fußgängerbrücke Korneliusmarkt, NeubauAnfrage d...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Nachdem Frau Weiß den aktuellen Sachstand der Planung kurz vorstellt, stellt die Grüne-BF unter Hinweis auf ihren gestellten Antrag den Neubau der Brücke in Frage. Sollte ein starkes Hochwasser eintreten, dann ist auch die neue Brücke nicht in der Lage dies durchzulassen. Für den Iterbach ist kein Hochwasseraktionsplan erstellt worden. Alle von der Politik und den Bürgern vorgetragenen Vorschläge sind nicht ausreichend geprüft worden.

 

Frau Weiß weist darauf hin, dass sie lediglich für das Brückenbauwerk zuständig ist. Alle anderen im Rahmen des Hochwasserschutzes aufgeworfenen Fragen liegen in der Zuständigkeit des Staatlichen Umweltamtes (StUA) und der Bezirksregierung. Auf Nachfrage teilt sie mit, der Auftrag für den Neubau ist bereits im letzten Jahr erteilt worden.

 

Nach Recherchen der Grüne-BF ist eine Überflutung des Ortskernes bei einem großen Hochwasser nicht auszuschließen. Die neue Brücke ist für sie daher ein Scheinargument und hat keinen Sinn. Diese sinnlose Geldausgabe sollte besser für andere Hochwasserschutzmaßnahmen ausgegeben werden. Sie beantragt ein Gutachten über die Hochwassergefahr in Kornelimünster bei einem Aachener Professor in Auftrag zu geben. Die Grüne-BF beantragt weiter, den Neubau der Brücke nicht zu beschließen, bis das Gutachten vorliegt.

 

Unter Hinweis, dass die Fußgängerbrücke seit dem Jahre 1999 im Gespräch ist, stellt sie die Frage, ob der VdK der aktuellen Planung bereits zugestimmt hat.

 

Frau Weiß antwortet, der VdK hat heute in einem Telefongespräch dem Neubau zugestimmt; schriftlich liegt allerdings noch keine Stellungnahme vor.

 

Für die CDU-BF ist u. a. eine Reinigung des Bachbettes dringend erforderlich und verweist auf die Aussage eines Vertreters des StUA, dass eine Reinigung einen 6 bis 20 cm größeren Querschnitt bringt.

 

Auf Bitte von Herrn Büchel erläutert Herr Huntgeburth das Ergebnis des gemeinsam geführten Abstimmungsgespräches. Für den VdK stellt die neue Planung einen guten Kompromiss dar; es wurde das Optimale für alle Beteiligten herausgeholt.

 

Frau Tenhaeff gibt eine persönliche Erklärung ab: Sie kann dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, wenn keine andere Lösung als ein Neubau der Brücke in Sicht ist.

 

Die SPD-BF hingegen vertritt die Meinung, alle Probleme des Hochwasserschutzes können nicht gelöst werden. Dem Neubau sollte daher nach der aktuell abgestimmten Planung zugestimmt werden. Zusätzlich sollte die Bezirksregierung als Beschlussergänzung den Auftrag erhalten, was im Rahmen des Hochwasserschutzes noch getan werden kann. Die Renaturierung von Bach- und Flussläufen ist sicherlich gut, löst aber die Probleme des Hochwasserschutzes für den historischen Ortskern nicht.

 

Auch die CDU-BF ist der Auffassung das naturnah gut ist, aber für den Ort und die Bewohner muss man die Sache auch kulturnah sehen. Sie beantragt in den Beschlussvorschlag aufzunehmen, dass mit dem Neubau auch gleichzeitig, wie von der Verwaltung zugesagt, die Fußgängersignalanlage auf der B 258/Napoleonsberg errichtet wird.

 

Nachdem sich auf Herr Gosten für den Neubau der Brücke ausspricht, ergehen folgende

Reduzieren

Beschlüsse:

-           Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei zwei Gegenstimmen den Neubau der Fußgängerbrücke Korneliusmarkt wie vorgestellt mit dem Anschluss an der Marktseite nach Variante C entsprechend Vorlage E 18/9 vom 31.01.2007 / Drucksache Nr. E 18/0068/WP15.

 

-           Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, im Zuge des Neubaus der Fußgängerbrücke auch die Fußgängersignalanlage an der B 258/Napoleonsberg, wie von der Verwaltung zugesagt, zu errichten.

 

-                      Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, den
            Hochwasserschutz des Iterbaches bezogen auf den Ort Kornelimünster zu überprüfen.

 

-           Die Bezirksvertretung lehnt bei vier Ja-Stimmen mehrheitlich den Antrag ab, ein Gutachten             über den Hochwasserschutz in Auftrag zu geben.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage