25.04.2007 - 10 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu Beginn der Erörterungen deutet Ratsherr Helg an, dass seine Fraktion der Vorlage in der sich anschließenden Ratssitzung nicht zustimmen werde. Er bezieht sich u.a. auf die Pressemitteilung der Landes-FDP, die wie folgt lautet: “Die FDP-Fraktion hat auf ihrer Sitzung vom 17.04.2007 beschlossen, die Ladenöffnungszeiten auch an Pfingst- und Ostersonntag sowie am 1. Weihnachtsfeiertag für ein begrenztes Warensortiment wie Blumen und Brötchen freizugeben. Sie wird zügig Gespräche mit der CDU führen, um für dieses Anliegen zu werben. Wenn sogar aus den Kirchen Stimmen für eine über das bisherige Ladenöffnungsgesetz hinausgehende Liberalisierung laut werden, sollte sich die Koalition diesen Wünschen nicht verschließen”.

 

Ratsherr Einmal weist auf die Gesprächsbereitschaft der Landes-CDU hin. Allerdings hätte man vor kurzem gerade diese Regelung im Gesetz beschlossen.

 

Auch Ratsherr Schultheis meldet sich zu Wort und macht nochmals deutlich, dass gerade kleinere Bäckereien und Blumenläden an den genannten Tagen ihre Gewinne machten und dass dies seiner Ansicht nach wieder  ermöglicht werden sollte.

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Hauptausschuss bei einer Gegenstimme dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Aachen zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage