24.05.2007 - 2 StädteRegionales Einzelhandelskonzept - STRIKT ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Schmidt-Illguth von der BBE Unternehmensberatung Köln erläutert ausführlich das StädteRegionale Einzelhandelskonzept und beantwortet Fragen aus dem Ausschuss.

 

Für die SPD-Fraktion Fraktion dankt Herr Plum für den Vortrag und kündigt Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Vorlage an. Mit diesem Konzept werde die in Aachen bereits geübte Praxis bestätigt und auf die regionale Ebene übertragen, verbunden mit dem guten Verfahren zur frühzeitigen Abstimmung und zur Einbindung der Bezirksregierung verfüge man nun über eine gute Grundlage für die Steuerung der weiteren Entwicklung des regionalen Einzelhandels. Wichtig sei allerdings, dass sich alle an der Erarbeitung Beteiligten den Vereinbarungen anschließen, nur dann könnten alle Kommunen davon profitieren.

 

Für die Fraktion der Grünen begrüßt auch Herr Rau das vorgestellte Konzept. Eine wichtige Erkenntnis aus den durchgeführten Untersuchungen sei insbesondere, dass sich die Verkaufsflächen in Aachen bereits an der Obergrenze befänden, dass also jede neue Ansiedlung zu einer Verdrängung an anderer Stelle führe. Dies müsse bei zukünftigen Entscheidungen über Projekte bedacht werden. Man müsse nun abwarten, wie das Abstimmungsverfahren in der Arbeitsgruppe im praktischen Ablauf funktioniere, es ei zu hoffen, dass keine Verzögerungen im Projektablauf entstünden.

 

Für die CDU-Fraktion schließt sich Herr Finkeldei seinen Vorrednern an. Wenn ein regionaler Konsens erreicht werde und keine der beteiligten Kommunen ausschere, könne das Konzept für alle von großem Nutzen sein.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss schließt sich dem gemeinsam erarbeiteten StädteRegionalen Einzelhandelskonzept Aachen als gemeinsmer Grundlage zur Steuerung großflächiger Einzelhandelsvorhaben an.

Insbesondere wird vereinbart:

1.das StädteRegionale Einzelhandelskonzept verbindlich zur Beurteilung und Bewertung künftiger großflächiger Einzelhandelsvorhaben anzuwenden,

2.im Rahmen der Bauleitplanung die Kriterien des Konzeptes bei den Belangen zur Steuerung des Einzelhandels zu berücksichtigen,

3.die gegenseitige Information über Einzelhandelsvorhaben mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche sicherzustellen,

4.die jährliche Aktualisierung der Datengrundlage zu unterstützen,

5.den Gefahren einer Unterversorgung der Bevölkerung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten im fußläufigen Bereich entgegenzuwirken und hierzu geeignete Konzepte für die StädteRegion zu entwickeln.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=19520&selfaction=print