06.06.2007 - 5 2. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Ratsherr Müller, Die Linke, bittet um ergänzende Auskunft darüber, bis zu welchen Höchstsätzen jetzt an den Geldautomaten gespielt werden könne und um Mitteilung darüber, wie diese Neuregelung sich beispielsweise in Hamburg finanziell ausgewirkt habe.

 

Stadtkämmerin Grehling bezieht hierzu Stellung, verweist zunächst auf zahlreiche diesbezügliche Rechtsstreite und führt zur letzten Frage aus, dass Ergebnisse aus anderen Städten noch nicht vorliegen würden und zu einem späteren Zeitpunkt über finanzielle Auswirkungen auch für Aachen berichtet werde. Sie erläutert den Hintergrund der Umstellung mit dem Ziel, die Zahl der Einwürfe und Spielsummen je Gerät nachzuweisen, da man ansonsten auf Schätzungen zurückgreifen müsse, die zu Schwierigkeiten führen könnten.

 

Ratsherr Pilgram, Grüne, führt ergänzend aus, dass man sich sicherlich nicht über den Aufbau dieser Geräte freue und beispielsweise über Bebauungspläne versuche, solche Nutzungen in einem verträglichen Maß zu halten. Hier trage jeder Einzelne auch Eigenverantwortung.

 

Nachdem weitere Redebeiträge nicht erfolgen, lässt der Oberbürgermeister über den unterbreiteten Beschlussentwurf zur Vergnügungssteuersatzung abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Aachen (Vergnügungssteuersatzung) vom 22.02.2006. Der 2. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=19876&selfaction=print