14.06.2007 - 17 Bau des Super C der RWTH Aachen am Templergrabe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 14.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Für die Verwaltung erinnert Frau Nacken an ein gemeinsames Gespräch unter Teilnahme von Fraktionsvertretern und des Rektors der RWTH, wobei angekündigt wurde, den Templergraben im Zusammenhang mit der Hochbaumaßnahme „Super C“ als laufendes Geschäft der Verwaltung zeitweilig zu sperren. Die RWTH werde demnach voraussichtlich einen Antrag auf Baustelleneinrichtung stellen. In dieser Angelegenheit werde aber noch ein weiteres Gespräch mit der Hochschule geführt. Bei Vorgesprächen sei geklärt worden, dass bei einer Sperrung für den Fahrzeugverkehr der Linienverkehr nicht ausgenommen werden könne. Die ASEAG habe einer zweimonatigen Sperrung mit Umleitung für den Linienverkehr zähneknirschend zugestimmt. Das Verkehrsgutachten für den Hochschulcampus werde dem Verkehrsausschuss nach der Sommerpause vorgestellt.
Aus Sicht des Herrn Kühn handelt es sich nur um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, wenn tatsächlich die Baufirma einen begründeten Antrag stellt. Bei einer Sperrung sei zu klären, wer die Kosten für die Beschilderung und die sonstigen Kosten einschließlich Umleitung des Linienverkehrs trage.
Herr Pabst von der FDP betont, dass es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handele, soweit dies aus baustellentechnischer Sicht notwendig sei. Die Auswertung einer testweisen Sperrung dürfe dann nur ein Nebeneffekt sein. Schließlich handele es sich um ein prekäres und sensibles Thema bei dem unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen seien. Sobald der Verwaltung genaue Informationen vorlägen, sollten die Fraktionen außerhalb des Ausschusses informiert werden.
Frau Breuer von der CDU Fraktion bekräftigt, dass die Sperrung des Templergrabens als laufendes Geschäft der Verwaltung keine Vorentscheidung für eine spätere Netzunterbrechung sei.
Frau Nacken verspricht, mit dem ausstehenden Antrag in Hinsicht auf Verfahren und Kosten genauso umzugehen, wie bei jedem anderen Bauherrn.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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513,7 kB
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