23.05.2007 - 20 Bebauungsplan Nr. 873 - AachenMünchner Borngass...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über die Änderung der Festsetzung zu Werbeanlagen zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Entwurf des Bebauungsplans (die schriftlichen Festsetzungen) wie folgt vereinfacht zu ändern:

- Änderung der Festsetzung zu Werbeanlagen.

Sie empfiehlt dem Rat, die geänderte Festsetzung im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 873

- AachenMünchner Borngasse – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 2 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage