30.08.2007 - 6 Behindertenfahrdienst hier Einführung einer zu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Erhebung eines Kostenbeitrages sei immer schwierig, sagte Frau Schulz. Aber im Hinblick auf die Städteregion sei dies ein sinnvoller Schritt und deshalb solle der Sozial- und Gesundheitsausschuss dem Vorschlag der Verwaltung folgen. Hinsicht der Nutzung und des Effektes bat sie die Verwaltung, nach einem halben Jahr einen Bericht vorzulegen, der auch die Rückmeldungen der Behinderten beinhalten solle.

 

Auch Herr Schäfer (CDU) unterstütze den Verwaltungsvorschlag, meinte jedoch, dass nach einem Jahr einem Bericht vorgelegt werden solle.

 

Herr Müller sah mit Blick auf den geringen Nutzen die Maßnahme die Erhebung eines Kostenbeitrages als nicht gerechtfertigt an. Der Verwaltungsaufwand und die Verunsicherung der Betroffenen ständen in keinem Verhältnis zum Effekt. Die Verwaltung bat er, dafür Sorge zu tragen, dass der Ertrag dem Sozialetat weiterhin zur Verfügung stehe.

 

Herr Kall wies darauf hin, dass nach seiner Berechnung die monatlichen Kostenbeiträge im Vergleich zu den Überschreitungsbeträgen doch recht erheblich seien.

 

Herr Bruynswyck erklärte, dass der vorliegende Verwaltungsvorschlag die Umsetzung eines Ratsbeschlusses sei, der im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsbeschlüsse und der Verabschiedung  des Haushaltsplanes 2007 getroffen wurde. Hinzu käme, dass dieses Verfahren im Rahmen der Städteregion ohnehin umgesetzt werden müsse.

 

Die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, ergänzte, dass von 11 befragten Städten lediglich 3 Städte keine Kostenbeiträge erheben würden.

 

Die Frage von Herrn Verholen, ob der Verwaltungsvorschlag dem System des Kreises Aachen entspräche, wurde von Herrn Mahr bejaht.

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss einstimmig:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu der ab 01.01.2008 geplanten zumutbaren Kostenbeteiligung der Benutzer des städtischen Behindertenfahrdienstes zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem halben Jahr einen Zwischenbericht über die finanziellen Auswirkungen und die Rückmeldungen der Behinderten vorzulegen.

 

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