20.09.2007 - 16 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Frage des Herrn Pabst, welche Maßnahmen von der Satzungsnovellierung betroffen seien, antwortet Herr Niederhäuser von der Verwaltung, dass das Inkrafttreten mit Begründung der sachlichen Beitragspflicht durch die technische Abnahme erfolge. Die Mehreinnahmenhöhe von 68.000 € für 2008 sei nur eine vorsichtige Schätzung, antwortet er auf Nachfrage des Herrn Kühn. Obwohl sich die Beitragsanhebung zunächst dramatisch anhöre, wirke sie sich in der Praxis wegen des tatsächlichen Kostenumfanges, des Verteilungsraumes und der anrechenbaren Breite nicht so gravierend aus. Rückwärts gerechnet ergebe sich für Anliegerstraßen eine durchschnittliche Mehrbelastung von 6,2%. Insgesamt betrage die Steigerung im Durchschnitt 10% und sei daher in Relation zur Lebensdauer der Straßen angemessen.

 

Herr Pabst von der FDP-Fraktion vertritt die Auffassung, dass es für die Erhöhung des Beitragssatzes eines inhaltlichen Arguments bedürfe, da bei der Berechnung die allgemeine Preissteigerung durch erhöhte Baukosten bereits berücksichtigt werde. In Bezug auf die Nebenanlagen sei eine maßvolle Anhebung wegen der intensiven Nutzung von Parkstreifen durch die Anlieger denkbar. Dies gelte aber nicht für Fahrbahn und Radweg. Es werde daher vorgeschlagen, die Satzung an die Verwaltung zurückzuweisen und in Bezug auf Fahrbahn und Radwege zu überarbeiten. Darüber hinaus müsse die Intention klarer dargelegt werden.

 

Frau Nacken führt dazu aus, dass der Fördermittelgeber bereits nachgefragt habe, warum der Beitragsanteil insbesondere bei Haupterschließungsstraßen so gering ausfalle. Zudem sei die durch Satzung festzulegende Beitragserhöhung Teil des von allen Fraktionen akzeptieren Konsolidierungspaketes, das nicht nur Einnahmenerhöhungen, sondern auch gleichzeitig Kürzungen vorsehe.

 

Sodann lässt der stellvertretende Vorsitzende, Herr Kühn, über den Beschlussvorschlag des Herrn Pabst abstimmen. Dieser erhält nur eine Stimme und wird mehrheitlich ohne Enthaltung abgelehnt.

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – KAG – für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme

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Anlagen zur Vorlage