12.09.2007 - 7.1 Satzung über Werbeanlagen im Bereich der Haupta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Zur entsprechenden Frage von Ratsherrn Müller hinsichtlich der Eingrenzung der Anzahl der Werbeanlagen bezieht der Oberbürgermeister anstelle der erkrankten Beigeordneten Nacken kurz Stellung und führt u.a. aus, dass die Neufassung der Satzung u.a. eine Form der Regulierung beinhalte.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussentwurf abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Entwurf der Satzung über Werbeanlagen im Bereich der Hauptausfallstraßen und in Gewerbegebieten als Satzung. Die Satzung ist der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=21323&selfaction=print