18.09.2007 - 6 Familienzentren; hier: Priorisierung der Einr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 18.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Drews erläutert zunächst die Vorlage u.a. mit den beiliegenden Folien.
Auf Nachfragen aus dem Ausschuss macht sie dann noch folgende grundsätzliche Ausführungen:
1) Der KJA hat am 12.06.2007 zusätzlich zu den 3 Einrichtungen aus dem Vorjahr 7 weitere Einrichtungen bzw. Verbünde ausgewählt wurden, die dem Land zur Zertifizierung und Förderung ab 1.8.2007 gemeldet wurden. Die Zielsetzung des Landes ist lt. KiBiz, dass 1/3 aller Kitas Familienzentren werden sollen. Für Aachen bedeutet dies, dass 34 Familienzentren geschaffen werden können. Erst ab 1.8.2007 sollen für die anerkannten Familienzentren jährlich 12.000 Euro Landesmittel bereitgestellt werden. Wie die Förderung ab 1.8.2008 aussieht, ist eine Frage des KiBiz.
2) Nach Schließung der Familienbildungsstätte hat der KJA in der Sitzung am 25.11.2005 die Vergabe der dadurch freiwerdenden Mittel ab 1.1.2006 dahingehend neu geregelt, als dass das Helene-Weber-Haus einen Sockelbetrag erhielt, der Restbetrag wurde für das Pilotprojekt flexible sozialraumorientierte Familienbildung in den Kitas zur Verfügung gestellt.
3) Um dem Ziel, in jedem Sozialraum mindestens 1 Familienzentrum zu haben und dabei nicht darauf warten zu müssen, bis eine Landesförderung erfolgt, ist jetzt eine finanzielle Unterstützung weiterer Einrichtungen erforderlich. Dieser städtische Zuschuss kann nicht in gleicher Höhe wie der des Landes ausfallen und soll nicht für Mobiliar usw sondern hauptsächlich für „Personenpower“ verwendet werden, um die Arbeit für Familien am Ort und im Umfeld zu qualifizieren. Wenn dann weitere Einrichtungen aus diesem Kreis in die Landesförderung aufgenommen werden, können andere Einrichtungen wiederum in die städtische Förderung aufgenommen werden.
Herr Rothe weist darauf hin, dass für den Bezirk Richterich die Kindertageseinrichtung Richtericher Straße von der Verwaltung benannt wurde. Er hält schon aus Gründen der verkehrsmäßigen Anbindung die Einrichtung Parkstraße für geeigneter. Außerdem handelt es sich um eine Entscheidung, bei der die Rechte der Bezirksvertretung berührt werden und die daher ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht hat.
Frau Drews erläutert, dass die Entscheidung für die Kindertageseinrichtung Richtericher Straße nach Rücksprache mit den beiden Einrichtungen gefällt worden ist. Für die Kita Richtericher Straße sprach hauptsächlich, dass sie 2 U-3-Gruppen hat.
Herr Rombey teilt mit, dass die Rechtsdezernentin eine Anhörung der Bezirksvertretungen als notwendig ansieht und schlägt eine entsprechende Erweiterung des Beschlussentwurfes vor.
Im Ausschuss besteht Einvernehmen, dass heute der Grundsatzbeschluss gefasst wird, dass den Kindertageseinrichtungen weitere Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um sich als Familienzentrum zu qualifizieren. Ziel ist, dass alle Kindertageseinrichtungen diese Aufgaben wahrnehmen, wenn sich im Sozialraum ein entsprechender Bedarf ergibt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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