16.10.2007 - 4 Unterstützung und Förderung "Energiesparendes B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Baal führt aus, die Beratung der Vorlage im Umwelt- und Planungsausschuss habe gezeigt, dass es sich bei der Forderung, im Rahmen der Vermarktung städtischer Wohnungsbaugrundstücke einen Mindeststandard „KfW-Energiesparhaus 60“ festzuschreiben, um eine durchaus verfolgenswerte Idee handele.

Es stelle sich allerdings die Frage, ob durch diese Forderung ggfls. eine ungebührliche Belastung in den Kaufvertrag aufgenommen werde. Andererseits gehöre  „KfW-Energiesparhaus 60“ jedoch bereits zum heutigen Standard. Seine Fraktion könne daher den Beschlussentwurf mittragen.

 

Frau Hörmann bittet den Beschlussentwurf dahingehend zu ergänzen, dass bei Verkäufen von Gewerbegrundstücken, die Büro-, Hotel- und Einzelhandelsbauten dienen, die Vorgaben 20% unter Energieeinsparverordnung im Vertrag verankert werden.

 

Herr Norbert Plum schließt sich für seine Fraktion dem an. Er bittet aber gleichzeitig um eine weitere Änderung des Beschlussentwurfes dahingehend,  dass in Bezug auf die Bauverpflichtung „KfW-Energiesparhaus 60“ das Wort „generell“ durch „grundsätzlich“  ersetzt wird. Ferner gehe er davon aus, dass der zu fassende Beschluss auf laufende Maßnahmen keine Anwendung finde.

 

 

Sodann stimmt der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss über den Beschlussentwurf unter Berücksichtigung der gestellten Änderungsanträge ab.

 

 

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Beschluss:

Der WLA beschließt einstimmig, die Vermarktung städtischer Wohnungsbaugrundstücke mit einer grundsätzlichen Bauverpflichtung „KfW-Energiesparhaus 60“ zu belegen und bei Verkäufen von Gewerbegrundstücken, die Büro-, Hotel- und/oder Einzelhandelsbauten dienen, die Vorgaben 20 % unter Energieeinsparverordnung in den Vertrag zu verankern.

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