01.12.2004 - 8 Geschwindigkeitsbeschränkung Horbacher Straße s...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Bezirksvertreter Rothe war mit der am Sitzungstag eingegangenen und vor Sitzungsbeginn verteilten Vorlage der Verwaltung nicht einverstanden und bat darum, den Bürgerantrag hinsichtlich der geforderten weiteren Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit im besagten Teilbereich der L 231 Horbacher Straße von 70 auf 50 km/h weiter zu behandeln.

 

Verwaltungsseitig gab Bezirksamtsleiterin Sachs ergänzende Erläuterungen zur Sitzungsvorlage und machte vor allem die für diese Angelegenheit gegebene Zuständigkeit des Landesbetrieb Straßenbau als Straßenbaulastträger deutlich. Dieser habe auch in der Vergangenheit mehrfach signalisiert, keiner weiteren Reduzierung in diesem Bereich zustimmen zu wollen, zumal keine auffällige Unfallhäufigkeit, jedoch ausreichende Sichtverhältnisse für querende Fußgänger in diesem Bereich gegeben seien.

 

Nach Wortmeldungen der Bezirksvertreter Werner und Vorschlag von Bezirksvertreter Dautzenberg, die Ausführungen der Verwaltung zu akzeptieren und die Polizeibehörde um verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu bitten, wurde wie folgt Beschluss gefasst:

                       

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung mit der im Beratungsverlauf gegebenen Anregung polizeilicher Kontrollen zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

Abstimmung: einstimmig