09.10.2007 - 5.1 Über- und außerplanmäßigeAusgaben/Verpflichtung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die durch die Ausschussmitglieder gestellten Fragen werden seitens der Verwaltung beantwortet.

 

Frau Grehling weist darauf hin, dass bei der Haushaltsstelle 1.02300.65500.6 „Vorverfahrens-, Prozess- und Gerichtskosten“ Mehrausgaben in Höhe von 30.000,00 € bereitgestellt werden müssen unter anderem auch im Rahmen der Vorbereitung der StädteRegion.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die in der Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Im Verwaltungshaushalt von 1.558.333,60 Euro

Im Vermögenshaushalt von 10.969.341,20 Euro

gem. § 82 GO NRW (a. F.) zur Kenntnis zu nehmen.

Die Zusammenstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage