10.10.2007 - 5 Dezentrales Ausschreibungsverfahren zur Schulbu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Frau Weinkauf bedankt sich bei der Verwaltung für den umfangreichen Bericht und hebt hervor, dass das neue dezentrale Ausschreibungsverfahren bei den kleinen Schulen positiv bewertet worden sei. Jedoch würde dies von den größeren Schulen differenzierter gesehen.

 

Herr Haase erinnert an die Ausgangslage einschließlich des Dilemmas der europaweiten Ausschreibungen und macht deutlich, dass die Mehrheit der Schulen für das neue dezentrale Verfahren der Schulbuchbeschaffung sei, auch wenn dies u.U. Mehrarbeit in den Schulen bedinge, dafür verblieben aber auch die daraus entstehenden Einsparungen bei den Schulen. Er appelliert an die Verwaltung, das Verfahren nach Möglichkeit zu vereinfachen, damit die Mehrarbeit in den Schulen reduziert werden könne.

 

Frau Weinkauf schlägt für die SPD-Fraktion zur Vereinfachung des Verfahrens vor, dass die jeweils einzelne Beteiligung der Fraktionen nicht erforderlich sei, es reiche eine jährliche Gesamtaufstellung für alle einzelnen Verfahren aus.

 

Herr Mattes führt aus, dass die erstmalige Durchführung von neuen Verfahren immer etwas aufwendiger sei, jedoch würde die weitere Anwendung des Verfahrens eine Vereinfachung bedeuten. Er ist auch der Auffassung, dass Vereinfachungen durchgeführt werden sollen und schließt sich daher den Ausführungen von Frau Weinkauf an.

 

Auch Herr Hasse spricht sich für einfache und nicht bürokratische Verfahren aus und schließt sich seinen Vorrednern an.

 

Herr Moselage vertritt nach wie vor seine rechtlichen Bedenken zu dem neuen Verfahren. Er kann die Kritik der großen Schulen nachvollziehen, das neue Verfahren könne aber beibehalten werden.

 

Auch Herr Haase befürwortet die Vereinfachung des Verfahrens hinsichtlich der Beteiligung der Fraktionen und beantragt daher folgende Ergänzung des Beschlussentwurfes:

„Die politische Beteiligung der Fraktionen im Rahmen des dezentralen Vergabeverfahrens zur Schulbuchbeschaffung soll zur Vereinfachung nur noch in Form eines Jahresberichtes über alle Verfahren erfolgen.“

 

Herr Ernst erläutert, dass nur 19 von 72 Schulen geantwortet haben, jedoch wurde in dem Anschreiben an die Schulen mitgeteilt, dass keine Stellungnahme eine positive Erfahrung signalisiere. Aufgrund der somit überwiegend positiven Erfahrungen sei man für die Beibehaltung des neuen Verfahrens der Schulbuchbeschaffung. Er legt Wert darauf, dass die Schulen so weit wie möglich von der Schulverwaltung unterstützt werden.

Herr Ernst begrüßt den Vorschlag der Fraktionen, die politische Beteiligung der Fraktionen im Rahmen des Vergabeverfahrens auf eine jährliche Sammelauflistung zu begrenzen.

Abschließend macht Herr Ernst darauf aufmerksam, dass in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Personal und Organisation ( FB 11 ) die Arbeitszeiten der Schulsekretärinnen in Gänze betrachtet werden sollen. Dies solle nicht nur vor dem Hintergrund der Mehrarbeit durch das neue Verfahren erfolgen, da auch bei den Lehrkräften Mehrbelastungen hierdurch entstünden.

 

Herr Marbaise berichtet, dass laut eines neuen Erlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen bis zu einem Volumen von 30.000,- € eine freihändige Vergabe zulässig sei. Bis auf wenige Fälle einiger großer Schulen lägen alle Schulbuchvergaben unter dieser Grenze. Er weist daraufhin, dass der Wettbewerb der Aachener Buchhändler untereinander natürlich nach wie vor gegeben sei.

 

Frau Kober erinnert daran, dass das damalige Ausschreibungsverfahren aufgrund einer Vergabebeschwerde so lange gedauert habe. Vergabebeschwerden von Dritten seien auch bei dem neuen dezentralen Verfahren der Schulbuchbeschaffung möglich.

 

Frau Verheyen sieht den Wettbewerb der Aachener Buchhändler untereinander positiv, da hierdurch auch der Aufbau eines intensivern Kontaktes zwischen Schule und Buchhandlung entstehen könne. Sie und Frau Weinkauf haben keine Bedenken bei der direkten Auswahl der Buchhandlungen und erwarten keine Vergabebeschwerden.

 

Herr Marbaise berichtet, dass die Schulbuchvergaben des Schulverbandes in der StädteRegion Aachen von der zentralen Vergabestelle ( B 03 / 30 ) durchgeführt werden und diese alle unter der Wertgrenze von 30.000,- € liegen.

 

Die Frage von Herrn Festa nach einer Benachteilung der kleinen Buchhandlungen hinsichtlich der Möglichkeiten einer Rabattgewährung wird von Herrn Marbaise dahingehend beantwortet, dass aufgrund des Buchpreisbindungsgesetzes die Rabattierungen festgelegt seien und daher keine Nachteile entstehen können.

 

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Beschluss:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und spricht sich für die Beibehaltung des dezentralen Ausschreibungsverfahrens aus.

Die politische Beteiligung der Fraktionen im Rahmen des dezentralen Vergabeverfahrens zur Schulbuchbeschaffung soll zur Vereinfachung nur noch in Form eines Jahresberichtes über alle Verfahren erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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