24.10.2007 - 13 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Die CDU-BF bemängelt die relativ „weiche“ Formulierung „…Teilnahme an nicht genehmigten Ansammlungen von mindestens drei Personen, von denen Störungen oder Gefährdungen ausgehen…“. Hier muss man den ausführenden Organen klare Handlungsanweisungen erteilen, wie dieser Satz in der Praxis zu interpretieren ist. Eine Verordnung ist nur so gut, wie sie auch vor Ort überwacht werden kann.

 

Nachdem auch die SPD-BF die Auffassung vertritt, die Verwaltung sollte an dieser Formulierung noch arbeiten, ergeht folgender

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt den Änderungsvorschlag einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss der beiliegenden Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 mit den in der Beratung geäußerten Ausführungen zu empfehlen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=21919&selfaction=print