30.10.2007 - 7 Leistungsvereinbarungen für den Bereich der Jug...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Rombey dankt in seinem Eingangsstatement den Verbänden für die in der Vergangenheit geleistete Arbeit. Der vorliegende Vorschlag der Verwaltung basiert auf den Vorgaben der Haushaltskonsolidierung. Die Verwaltung hat versucht, innerhalb des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets Akzente zu verschieben. Er bekundet Verständnis für die Forderungen der Träger nach Erhöhung der Zuschüsse, die von den Träger angegebenen Kosten sind nachvollziehbar. Die Diskrepanz zwischen Antrag und Zuschuss ist teilweise erheblich. Folgerichtig ist, dass bei gestiegenen Kosten und gleichem Zuschuss die Leistung in Quantität oder Qualität verändert werden muss.

 

Herr Künzer begrüßt, dass es der Verwaltung gelungen ist, innerhalb der gedeckelten Fördersumme Verschiebungen vorzunehmen und so auch  die Projekte Müttercafe und Frühe Hilfen in die Förderung aufzunehmen. Die Rückmeldungen der Träger über die Verhandlungen waren positiv.  Dabei wurde von den Trägern deutlich gemacht, welche Leistungen sie erbringen. Dies wird auch in die politische Betrachtung einfließen und muss bei den anstehenden Haushaltsberatungen von der Politik eingebracht werden. Er spricht sich für den Abschluss der Leistungsvereinbarungen aus, allerdings ist eine Öffnungsklausel aufzunehmen, die in 2008 weitere Gespräche  für eine Anpassung der Zuschüsse in 2009 vorsieht.

 

Auch Frau Wilms äußert Verständnis für die Träger, die bei gleichem Zuschuss die ursprüngliche Leistung nicht mehr erbringen können. Sie unterstützt eine Öffnungsklausel, die Gespräche in 2008 vorsieht. Bei den anstehenden Haushaltsberatungen ist jede Fraktion frei, Prioritäten zu setzen und zu versuchen, im Jugendbereich auf die Bedarfe einzugehen und auch finanziell abzudecken. Dazu ist es notwendig, dass der Poiltik noch vor den Haushaltsberatungen mitgeteilt werden muss, welcher Träger seine Leistungen in welchem Maße reduzieren muss. Im übrigen gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, wenn ein Träger nur für ein Jahr abschließen will, bestehen dagegen keine Bedenken.

 

Frau Hostettler stellt im übrigen fest, dass die Leistungsvereinbarungen im Sozial- und Gesundheitsbereich abschließend vom Sozial- und Gesundheitsausschuss behandelt werden. Von daher sieht sie keine Notwendigkeit, den Rat mit den Leistungsvereinbarungen für  den Jugendbereich zu befassen. Sie weist darauf hin, dass das Geld nur einmal da ist und befürwortet seitens der Träger die 3-Jahres-Plansicherheit mit Öffnungsklausel.

 

Frau Scheidt unterstreicht, dass ihrer Ansicht nach Aachen in diesen Bereichen wesentlich mehr Kapazitäten bräuchte, aber mehr Geld bereitzustellen ist zurzeit nicht möglich. Von daher unterstützt sie ebenfalls die Öffnungsklausel. Bei den jetzt anstehenden Haushaltsberatungen ist zudem zu prüfen, ob noch weitere Mittel zur Verfügung stehen. Sie warnt vor einem Abschluss nur für 1 Jahr und wirbt für die Planungssicherheit eines Abschlusses für 3 Jahren mit Öffnungsklausel.

 

Herr Glar führt aus, dass die Erziehungsberatung eine Pflichtaufgabe nach dem KJHG ist, deren Finanzierung von der öffentlichen Hand sicherzustellen sei. Dazu steht im Gegensatz, dass die Zuschüsse als freiwillige Leistung der Kommune deklariert seien. Die Entwicklung der letzten Jahre

hat dazu geführt, dass heute die Träger bereits 40%  Eigenmittel aufbringen müssen.

Er sieht die Politik gefordert, zu entscheiden, welche Angebote noch zu welcher Qualität angeboten werden können.

 

Frau Moselage erklärt, dass sie dem Beschlussentwurf folgen werde. Sie betont die sachliche Atmosphäre der Verhandlungen seitens des Jugendamtes. Der Druck auf die Träger ist immens hoch, es ist daher richtig, dass die Träger sagen, dass die Leistung nicht mehr in vollem Umfang erbracht werden kann. Die Politik muss dann sehen, was zu machen ist.

 

Herr Verholen führt aus, dass aus Sicht der Träger die Verhandlungen mit dem Jugendamt fair gewesen seien. Er warnt jedoch davor, dass heute auch die Leistungsvereinbarungen beschlossen werden, über die noch keine endgültige Klarheit besteht. Wo noch Differenzen bestehen, müsse nachverhandelt werden. Die sich daraus ergebenden Veränderungen müssen dem Ausschuss bekannt sein, damit er entscheiden kann. Er appelliert an die Politik, die letztlich die Budgethoheit habe und nicht die Kämmerin. Zur Öffnungsklausel weist er darauf hin, dass damit Anpassungen verbindlich für 2009 vorgesehen sein müssen. Er warnt aber auch vor der Gefahr, diese Klausel als Allheilmittel anzusehen, schließlich können Anpassungen nur dann erfolgen, wenn Haushaltsmittel vorhanden sind und das steht zumindest noch nicht fest.

 

Frau Hostettler stellt dazu fest, dass auch die Politik in diesem Punkt nicht frei ist. Die Stadt unterliegt – was den Haushalt angeht – noch der Aufsicht der Bezirksregierung. Erst wenn die Stadt einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen kann, sind Entscheidungen der Politik wieder möglich. Im übrigen hat die Politik in der Vergangenheit dafür gekämpft, dass insbesondere im Jugendbereich keine weitergehenden Kürzungen vorgenommen wurden.

 

Frau Scheidt regt an, dass die Verwaltung des Jugendamtes mit der Kämmerei und der Bezirksregierung wegen der Zugehörigkeit zu Pflicht- bzw freiwilligen Leistungen Verhandlungen führt. Außerdem hat der KJA auch schon in der Vergangenheit Prioritäten gesetzt, z.B. durch die Weigerung, die Elternbeiträge wegen des Wegfalls des Defizitverfahrens zu erhöhen, durch den massiven Ausbau im U-3-Bereich und auch durch die Aktivitäten des Bündnisses für Familien.

 

Frau Drews teilt zu Anfragen aus dem Ausschuss ergänzend  mit, dass mit dem DKSB wegen der Reduzierung bei Müttercafe und Frühe Hilfen Gespräche geführt worden sind. Die Kürzung beim Müttercafe bedeutet z. B. eine Reduzierung der ursprünglich vorgesehenen Öffnungszeit.

Zum Zentrum für Familien stellt sie fest, das kein Zuschuss eingeplant worden sei, da hier der entsprechende Förderbeschluss des Ausschusses fehle.

 

Sie weist außerdem auf einen Zahlendreher bei den Maßnahmen 17 und 19 hin, richtig ist bei

Nr. 17 als beantragter und vorgeschlagener Zuschuss: 15.639,50 Euro

Nr. 19 als beantragter und vorgeschlagener Zuschuss: 11.237,50 Euro

In der Spalte Hauptamtliches Personal sind folgende Berichtigungen vorzunehmen:

Nr. 31: richtig 3,0

Nr. 35: richtig 2,5

Nr. 42: richtig 1,25

Nr. 50: richtig 0,5

 

Abschließend bestätigt Frau Drews, dass die Verwaltung umgehend mit den Trägern (insbesondere Nr. 1- 15 und nr. 50 der Liste sowie der Eurojugend) Gespräche führen wird mit dem Ziel, wie sich die Leistung gegebenenfalls minimiert und dem Ausschuss in der nächsten Sitzung entsprechend zu berichten.

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Beschluss:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt einstimmig die Verwaltung, mit den freien Trägern die vorgeschlagenen Leistungsvereinbarungen mit einer dreijährigen Laufzeit ab 01.01.2008 inclusive einer Öffnungsklausel für eine Anpassung ab 2009 abzuschließen. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, mit den Trägern die Konsequenzen aus dem angebotenen Zuschuss (Minderung von Qualität bzw. Quantität der Leistung) festzulegen und dem Ausschuss hierüber in der nächsten Sitzung zu berichten.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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