24.10.2007 - 10 Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenberei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 24.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Bänisch stellt den Bericht über das Ergebnis der 1. Offenlage und die damit verbundenen Veränderungen der Planung vor.
Die CDU-BF begrüßt den nunmehr vorgestellten Planentwurf, weil viele der damals im 1. Planentwurf aufgeführten Belange Berücksichtigung gefunden haben. Als gut sind auch die geführten Gespräche mit betroffenen Bürgern und den Vertretern der Landwirtschaft zu werten. Die CDU-BF wird der Vorlage zustimmen.
Auch die Grüne-BF begrüßt die Planung. Auf deren Nachfrage, warum kein Blockheizkraftwerk vorgesehen ist, antwortet Herr Bänisch, dies wäre im Nachhinein bei der späteren Vergabe noch möglich vorzusehen. Es ist jedoch nicht üblich, dies im Bebauungsplan aufzunehmen. Derartige Einrichtungen werden meist später auf freiwilliger Basis verhandelt.
Die SPD-BF stimmt ebenfalls der sehr überzeugend dargestellten Planung ausdrücklich lobend zu. Insbesondere die gelungene Mischung aus Einfamilien- und Zweifamilienhausbebauung sowie der Verwirklichung von sozialem Wohnungsbau ist als positiv zu werten.
Auf Nachfrage der SPD-BF antwortet Herr Bänisch, bei Verwirklichung eines 3. Bauabschnittes wäre eine Anbindung an die Monschauer Straße möglich. Aber solange der Sportplatz dort in Lichtenbusch bestehen bleibt, wird ein 3. Bauabschnitt nicht durchgeführt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage einstimmig zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebauungsplan zu ändern. Außerdem empfiehlt sie, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch Innenbereich – gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Sie empfiehlt dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus empfiehlt sie dem Rat, die Umlegung gemäß § 45 ff BauGB für den neuen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 855 anzuordnen.
Anlagen zur Vorlage
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