21.11.2007 - 12 Betrauung ASEAG

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Der Oberbürgermeister führt hierzu aus, dass es in § 1 – Betrauung – Abs. 1 vorletzter Satz statt „Nachbarkreise des AVV“ richtig lauten muss:

 

Die Betrauung umfasst auch Verkehrsleistungen, die die ASEAG in „benachbarten Aufgabenträgergebieten“ erbringt.

 

Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussvorschlag einschließlich der vorgenannten redaktionellen Änderung abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen fasst einstimmig den Beschluss zur Betrauung der ASEAG mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Durchführung des auf Genehmigungen nach dem Personenbeförderungs­gesetz beruhenden ÖSPV in der Stadt Aachen und im Kreis Aachen“ nach Maßgabe der der Original-Niederschrift beigefügten Anlage “Betrauungsbeschluss”.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die steuerliche Unschädlichkeit der Betrauung von der Finanzverwaltung durch die Erteilung einer verbindlichen Auskunft bestätigt wird.

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Anlagen zur Vorlage