21.11.2007 - 10 Einführung des kommunalen Wahlrechts für Migran...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 21.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Für die Fraktion der SPD widerspricht Ratsfrau Höller-Radtke den vorherigen Ausführungen von Ratsherrn Einmahl in der Fragestunde und hält die Beratung dieses Punktes nicht für eine Zeitverschwendung. Die Aussage zum kommunalen Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten sei in den Koalitionsvereinbarungen getroffen, leider aber bisher noch nicht in die Tat umgesetzt worden. Einerseits erwarte man von den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Integration, andererseits sei die Partizipation nicht ausreichend. Daher sollte auch dem Beispiel anderer Kommunen gefolgt, dieser Resolution zugestimmt und diese nach Berlin geleitet werden in der Hoffnung, dass das Anliegen aufgegriffen und umgesetzt werde.
Bürgermeisterin Scheidt bezieht seitens der Grünen Fraktion Stellung und führt zunächst aus, dass der Migrationsrat sich in zwei Sitzungen mit diesem wichtigen Thema befasst habe, die Mitglieder der CDU-Fraktion dort zugestimmt hätten und ein einstimmiger Beschluss erfolgte. Sie bezeichnet das Thema der Integration derzeit auf allen Ebenen als sehr wichtig und nennt als aktuelles Beispiel das Integrationskonzept der Stadt Aachen. Auch die Mitarbeit von Ausländerinnen und Ausländern, die nicht aus der EU kommen, werde immer wieder eingefordert, sie sollten gleichberechtigt und daher bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt sein. Auch mit Blick auf die Jugend in der Stadt sollte dies umgesetzt, Politikverdrossenheit verdrängt, eine größere Beteiligung von Migrantinnen und Migranten auf örtlicher Ebene erreicht und das Wahlrecht nicht nur den EU-Bürgern, sondern auch anderen Ausländerinnen und Ausländern gewährt werden.
Nicht zuletzt unter Hinweis auf den Tag der Integration und die Bedeutung dieses Themas appelliert sie an die CDU-Fraktion, dieses kommunale Wahlrecht zu unterstützen; die Grüne Fraktion werde sich sowohl auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene hierfür einsetzen und daher diese Resolution heute unterstützen.
Für die FDP-Fraktion stimmt Ratsherr Pabst der Vorlage zu und hält das Grundanliegen der Resolution für vernünftig und konsequent sowie für einen Schritt in die richtige Richtung.
Als kritisch sieht er es allerdings an, dass der Rat der Stadt in letzter Zeit immer häufiger Resolutionen verabschiede, obwohl diese vornehmlich Landes- oder Bundesthemen betreffen würden und hier ausreichende Einflussmöglichkeiten über die Parteigremien gegeben seien. Zudem gebe es bezüglich dieser Resolution durchaus Fragezeichen, so sei s.E. der erste Satz zumindest missverständlich. Trotzdem werde die Resolution unterstützt und ihr zugestimmt.
Der Oberbürgermeister bemerkt hierzu, dass diese Resolution kommunale Belange berühre und der Rat somit hierfür zuständig sei; andererseits die gesetzliche Zuständigkeit beim Bund liege.
Ratsherr Philipp und Bürgermeisterin Verheyen beziehen seitens der CDU-Fraktion zu diesem Punkt Stellung und hinterfragen zunächst auch den Sinn und die Sachdienlichkeit derartiger Resolutionen durch den Rat der Stadt. Diskussionspunkt innerhalb der Fraktion sei u.a. die Frage gewesen, welche konkreten Auswirkungen eine derartige Maßnahme hätte. Festzuhalten sei, dass die Möglichkeit der Mitwirkung von ausländischen Mitbürgern in der Kommune beispielsweise durch den Migrationsrat gegeben sei und langjährig hier lebende Ausländer die Möglichkeit der Einbürgerung hätten und damit auch das Wahlrecht erhielten. Die CDU-Fraktion sehe beispielsweise ein melderechtliches Problem und verlange auch eine Gleichberechtigung als Grundvoraussetzung auf beiden Seiten. Innerhalb der EU sei dies noch zu organisieren, für andere Nationalitäten allerdings sicherlich schwieriger und wenig praktikabel. Die vorhandenen Mitwirkungsmöglichkeiten sollten genutzt und ein stärkerer Austausch über kommunalpolitische Themen mit dem Migrationsrat erfolgen. Innerhalb der Europäischen Union bestehe eine zwischenstaatliche Vereinbarung hinsichtlich des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürger. Sollte eine derartige adäquate Vereinbarung im Wege der Gegenseitigkeit mit anderen Staaten erfolgen, so könne das Wahlrecht gewährt werden auf der Grundlage eines vernünftigen gesetzlichen Rahmens. Dies sei derzeit aber nicht absehbar.
Für die Fraktion Die Linke beziehen die Ratsherrn Müller und Treude Stellung zu diesem Punkt und den Ausführungen der Vorredner und hinterfragen zunächst, weshalb die CDU-Fraktion tatsächlich dieses kommunale Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer ablehne. Tatsache und bedauernswert sei, dass die größte hiervon betroffene Gruppe, die türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, kein kommunales Wahlrecht habe und dies geändert werden müsse. Eine Resolution zu diesem wichtigen Punkt werde für richtig angesehen; auch wenn die notwendige Gesetzesänderung an anderer Stelle beschlossen werden müsse. Es sei erfreulich, dass diese Resolution vom Migrationsrat ausgegangen sei, heute hier eine hoffentlich breite Zustimmung finden werde und die Fraktion Die Linke werde selbstverständlich zustimmen.
Mit Blick auf Krisen, Hunger, Elend und Umweltkatastrophen in der Welt suchten viele Menschen nach einem neuen Lebensmittelpunkt, diesen sollten sie in hiesigen Kommunen finden und ihnen am Anfang das Wahlrecht eingeräumt werden, um dadurch überhaupt eine Integration zu ermöglichen. Auf die Zahl der Flüchtlinge und die Asylverfahren wird ferner eingegangen und appelliert, dieser Resolution zu folgen, damit die bestehenden Rechtsgrundlagen geändert werden könnten.
Ratsherr Schaffrath, ABL, begrüßt ausdrücklich die heute hier vorliegende Resolution, die von ihm mitgetragen werde. Anhand eines Beispieles aus dem Iran skizziert er die Problematik und verdeutlicht, dass jemandem, der lange hier lebe und zwangsweise die iranische Staatsbürgerschaft habe, das Mitspracherecht auf kommunaler Ebene nicht verwehrt werden sollte.
Nach weiteren kurzen Entgegnungen von Bürgermeisterin Verheyen und Ratsherrn Philipp auf vorherige Ausführungen lässt der Oberbürgermeister über die vorliegende Beschlussempfehlung abstimmen.
Beschluss:
Bei 15 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich wie folgt:
Auf Antrag des Migrationsrates spricht sich der Rat der Stadt Aachen für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten aus, die sich zum Wahlzeitpunkt seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten. Weiterhin beschließt der Rat auf Antrag des Migrationsrates die der Originalniederschrift anliegende Resolution zum kommunalen Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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