27.11.2007 - 5 Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Bortz erläutert den Wirtschaftsplan 2008 anhand einer Power-Point-Präsentation.

 

Sie stellt die Entwicklung am Beispiel ausgewählter Kosten dar. Im Besonderen weißt sie auf Kostenentwicklung im Bereich der Strom- und Heizkosten hin.

 

Hinsichtlich der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan erläutert sie, dass zur Sicherstellung der ausgeschriebenen Reinigungsqualitäten und –leistungen ab 2008 ein Qualitätsmanagement aufgebaut werden soll. Zur Durchführung der hierzu erforderlichen regelmäßigen Reinigungskontrollen vor Ort, sei beabsichtigt, zwei zusätzliche Vollzeitkräfte – vorerst befristet auf zwei Jahre – zu beschäftigen.

 

Frau Verheyen bedankt sich für die Erläuterungen und fragt nach, ob bei der Vergabe von Aufträgen an Fremdreinigungsfirmen seitens des Gebäudemanagement die tarifliche Bezahlung der Reinigungskräfte überprüft würde.

 

Frau erläuterte hierzu, dass im Rahmen des Vergabeverfahrens nach der VOL die tarifliche Entlohnung gefordert würde. Letztlich eine Überprüfung aber nicht möglich sei, da das Gebäudemanagement als Auftraggeber keinen Einblick in die tatsächlichen Lohnzahlungen an die Fremdreinigungskräfte hätte.

 

Herr Ball bemerkte, dass die Zielsetzungen des Eigenbetriebes im Ergebnis in Ordnung seien. Das Gebäudemanagement habe es verstanden, Überschüsse zu erwirtschaften, Rücklagen zu bilden und damit  Zuführungen zum städtischen Haushalt ermöglicht.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Wirtschaftsplan 2008 unter folgendem Vorbehalt zu beschließen:

 

„Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit den im Entwurf des Vermögenshaushaltes 2008 der Stadt erfassten und durch den Eigenbetrieb durchzuführenden Maßnahmen. Die Ergebnisse der noch nicht abgeschlossenen politischen Beratungen werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“

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Anlagen zur Vorlage