06.12.2007 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 895 und Än...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 06.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Kriesel stellt den Inhalt der Vorlage zusammenfassend vor und informiert über das Abstimmungsergebnis der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg: Sie stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Frau Nacken teilt mit, dass nach dem Empfehlungsbeschluss des Planungsausschusses noch die Genehmigung der 103. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung ausstehe. Gleichwohl könne aber der Rat eine Entscheidung treffen. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 895 wurde parallel durchgeführt, da hier der Satzungsbeschluss erst gefasst werden kann, wenn der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger abgeschlossen ist. Eine Entkoppelung finde aber nicht statt, da der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie der Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan erst nach der Genehmigung zusammen veröffentlicht werden und das Verfahren erst dann rechtskräftig werde.
Herr Rau stellt die Frage, ob die Sanierung zwingender Bestandteil des städtebaulichen Vertrages sei.
Herr Kriesel verneint die Frage. Die Gestaltung des Mühlenteiches sei nicht Bestandteil. Die Verwaltung habe keinen Einfluss hierauf genommen, da der Teich genutzt werden solle.
Herr Wingenfeld informiert ergänzend darüber, dass die Renaturierung mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt wurde.
Für die Fraktion der Grünen betont Herr Rau, dass der Teich eine große Rolle spiele. Deshalb müsse man sich absichern, damit er nicht letzten Endes verkomme. Bezüglich der Hecke stellt er fest, dass es keine explizite Festsetzung gebe, welche Flächen bepflanzt werden und in welchem Umfang. Er regt an, dies im städtebaulichen Vertrag nachzuarbeiten.
Herr Kriesel führt zu dieser Anregung aus, dass es möglich sei, die Bepflanzung in dem städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.
Frau Nacken ergänzt hierzu, Einzelheiten müssten mit dem Investor abgestimmt werden.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 895 - Strüver Weg / Stockheider Mühle - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB BauGB, vorbehaltlich dem Abschluss des Durchführungsvertrages, als Satzung zu beschließen.
Im städtebaulichen Vertrag soll festgelegt werden, dass der Parkplatz entlang des Strüver Weges abgepflanzt werden soll.
Des weiteren empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 103 des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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