12.12.2007 - 11 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 12.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
(Hierzu waren zur Sitzung ein Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Änderung verschiedener Formulierungen in der Straßenverordnung als Tischvorlagen vorgelegt worden.)
Der Oberbürgermeister verweist auf die vorhergehende Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt im Hauptausschuss und die mehrheitliche Empfehlung zur Beschlussfassung gemäß Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung des Änderungsvorschlages der Fraktionen von SPD und Grünen.
Für die Fraktion Die Linke beziehen Ratsherr Treude und Ratsherr Schnitzler zu diesem Punkt Stellung, verweisen auf die vorherige Aussprache im Hauptausschuss und die Einwohnerfragestunde und beschränken sich sodann zunächst im Wesentlichen auf die Begründung des Antrages der Fraktion in drei Punkten.
Zum einen betreffe dies die Frage des Bettelns unter Einsatz von Tieren. Leider seien einige Menschen gezwungen zu betteln bzw. hätten sich diese Lebensweise ausgesucht und daher sollte dies akzeptiert werden. Auch sollte das Betteln beispielsweise im Falle von Zirkusbetreibern mit Tieren geduldet werden, wenn dies artgerecht erfolge. Daher sollte die Formulierung in der Straßenverordnung nur das Betteln unter aggressivem oder tierschutzwidrigem Einsatz untersagen. Der weitere wichtigere Antrag der Fraktion beziehe sich auf die Teilnahme an nicht genehmigten Ansammlungen. Trotz erfolgter Änderung gegenüber der ursprünglichen Fassung plädiere die Linke Fraktion dafür, diesen Punkt 3 aus der Verordnung ganz zu streichen, da dies ihrer Ansicht nach bereits durch das Versammlungsrecht geregelt sei. Schließlich werde beantragt, in der Verordnung die Regelung zu streichen, dass man in Parkanlagen nicht lagern dürfe, da dies nach ihrer Ansicht ein willkürlicher und beliebiger Begriff sei. Bedauert werde insgesamt, dass trotz der geführten Gespräche und Diskussionen die Straßenverordnung nicht in dem wünschenswerten Umfang entschärft werde oder in dem Änderungsvorschlag von Rot/Grün nur eine Besänftigung gesehen werde. Anhand von Beispielen wird die Problematik bei der künftigen Handhabung der Verordnung gegenüber bettelnden Personen mit Tieren aufgezeigt und ferner dargelegt, dass gerade die Regelung bezüglich des Eingreifens gegen lagernde Personen mit Blick auf die Demonstrationsfreiheit und die Arbeit der jeweils Verantwortlichen bzw. eingesetzten Beamten des Ordnungsamtes als problematisch in der Umsetzung angesehen werde.
Die Fraktionssprecherin der Grünen, Ratsfrau Kuck, verweist auf die Intensität der Diskussion zu diesem Thema in den Fraktionen, der Verwaltung und der Öffentlichkeit und macht deutlich, dass es Zustände gebe, die nicht geduldet werden dürften und in der Anwendung der Verordnung dürfe nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Sie führt aus, dass nach Beratung in den zuständigen Gremien an einigen Stellen einige Formulierungen, die zu Missverständnissen führen konnten, verändert wurden und gerade durch die vorangestellte Art der Präambel – auf die man sich sicherlich einigen könne – klargestellt werde, welches Verhalten untersagt sei. Es sei schwierig, die richtige Definition für die verschiedenen Fälle zu finden; hier komme es auf ein menschlich zivilisiertes Zusammenleben an, alle sollten wachsam sein und aufpassen, dass es nicht zu Übergriffen komme und Eskalationen vermieden werden.
Die Formulierung der Linken bezüglich der Tiere findet sie weniger geeignet und plädiert unter Darlegung von Beispielen dafür, hier dem von SPD und Grünen unterbreiteten Vorschlag „unter Einsatz von Tieren“ zu folgen.
Schließlich verdeutlicht sie, dass Ansammlungen von Personen nicht verboten und damit das Versammlungsrecht nicht beeinträchtigt werde. Die Grüne Fraktion werde der Straßenverordnung unter Berücksichtigung der von SPD und Grünen unterbreiteten Änderungen heute zustimmen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Oberbürgermeister zunächst einzeln über die Änderungsanträge und anschließend über die Aachener Straßenverordnung abstimmen.
Beschluss:
Abstimmung über den als
Tischvorlage von den Fraktionen von SPD und Grünen unterbreiteten Vorschlag zu
§ 6 Abs. 2 Satz 1:
§ 6 Verhalten auf Straßen und in
Anlagen
(2) Im
Geltungsbereich dieser Verordnung ist jedes Verhalten untersagt, das geeignet
ist, andere zu gefährden, mehr als nach den Umständen vermeidbar zu behindern
oder zu belästigen sowie Sachen zu beschädigen, insbesondere durch:
1. Betteln
mit Kindern, Betteln unter Einsatz von Tieren, Betteln durch aggressive
Verhaltensweisen gegenüber…
(weiter wie Verwaltungsvorschlag)
Bei 1 Stimmenthaltung mit
Stimmenmehrheit beschlossen.
Abstimmung über den Antrag der
Fraktion Die Linke:
a) Streichung von kommerziellem
Betteln usw. in Ziffer 6.2.1
Bei 3 Ja-Stimmen mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
b) Streichung der gesamten Ziffer
3 (Teilnahme an nicht genehmigten Ansammlungen…)
Bei 3 Ja-Stimmen mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
c) Streichung der Ziffer 6 –
Lagern und Übernachten
Bei 3 Ja-Stimmen mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung über die Aachener
Straßenverordnung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen
gemäß Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen:
Auf Vorschlag der Verwaltung und
Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt bei 3 Gegenstimmen
mit Stimmenmehrheit den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in
der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 als
Ordnungsbehördliche Verordnung unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge
gemäß Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung
ist Bestandteil der Beschlussfassung und der Original-Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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209,7 kB
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