19.01.2005 - 14 Einrichtung eines Vereinsheimes/Bürgerhauses in...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die SPD-BF kann sich mit der Verwaltungsvorlage nicht einverstanden erklären und schlägt vor, die Bezirksvertretung soll entsprechend ihrem Antrag die Verwaltung beauftragen, die Voraussetzungen zu schaffen, dass das Gebäude den dortigen Vereinen und Bürgern als Vereinsheim/Bürgerhaus zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Für die CDU-BF ist die Grundstücksangelegenheit in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse nicht ganz einfach. Die freiwillige Feuerwehr nutzt das Grundstück bereits seit vielen Jahren, wobei das Hauptgebäude für die Zwecke der Feuerwehr nicht benötigt wird. Es bleiben dann nur noch zwei Vereine in Sief übrig, die großes Interesse daran haben das Haus zu nutzen, das sind die Schützenbruderschaft und die Landfrauen. Die Verwaltung sollte daher mit der Gemeinde Raeren als Grundstückseigentümerin abklären, ob der Stadt ein Nutzungsrecht eingeräumt werden kann. Die Übernahme der daraus resultierenden Kosten ist Verhandlungssache.

 

Nachdem Herr Büchel zusammenfasst, dass die Verwaltung prüfen muss, wie die Angelegenheit zugunsten des Antrages der SPD-BF auf den Weg gebracht werden kann, ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die ehemalige Schule im Ortsteil Sief den dortigen Vereinen und Bürgern als Vereinsheim/Bürgerhaus zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=2283&selfaction=print