19.01.2005 - 8 Raerener Straße, Aufhebung der 30 km/h-Beschrän...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 19.01.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Die SPD-BF ist der Auffassung, dem in der Einwohnerfragestunde durch Herrn Demuth vorgetragenen Begehren auf Erhalt der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zuzustimmen. Es handelt sich hier um einen gefährlichen Streckenabschnitt, auf dem die Fahrzeugführer oftmals zu schnell fahren. Die Geschwindigkeitsbeschränkung sollte sogar bis zum Eisenhüttenweg ausgedehnt werden.
Auch die CDU-BF ist für die Beibehaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung, weil beidseitig keine Gehwege entlang der Raerener Straße vorhanden sind. Die Regelung soll aber nur im dem Teilstück vom Baumgartsweg bis zur Feuerwehr und nicht bis zum Eisenhüttenweg gelten. Wichtig ist ihr auch, einen erneuten Hinweis auf die danach wieder zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h und einen Hinweis auf die Feuerwehrausfahrt aufzustellen.
Für Herrn Havertz ist ein Hinweis auf die Feuerwehrausfahrt durchaus möglich. Die Ortstafel „Sief“ steht aus Richtung Lichtenbusch kommend derzeit vor dem Abzweig „Triftweg“. Im weiteren Streckenverlauf existiert keine weitere Ortstafel. Es ist möglich, diese Ortstafel in den Einmündungsbereich des Triftweges hineinzuversetzen und eine zweite Ortstafel in Höhe des landwirtschaftlichen Betriebes Radermacher an der Raerener Straße aufzustellen.
Bis im Jahre 1997 war im angesprochenen Bereich zwischen Einmündung Baumgartsweg und der ehem. Schule die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h festgelegt. Eine Unfallhäufung war nicht gegeben. Wegen der damals fortgeschrittenen Wohnbebauung im Baumgartsweg wurde aufgrund eines Bürgerantrages die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Die bisherige Kindertagesstätte ist geschlossen und somit existiert keine schützenswerte Einrichtung mehr. Daher beabsichtigt die Verwaltung, den alten Zustand wieder herzustellen und somit eine Gleichbehandlung aller Straßenstücke in einer Ortslage zu erreichen. Die Verwaltung wird prüfen, ob eine Beibehaltung der jetzigen Regelung zugunsten von Kindern und Jugendlichen möglich ist.
Die SPD-BF stellt den Antrag, aufgrund der besonderen Situation und für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu belassen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, in dem Teilstück der Raerener Straße zwischen der Einmündung Baumgartsweg und dem Gebäude der Feuerwehr die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu belassen, die Ortstafel vor dem Abzweig „Triftweg“ in dessen Einmündungsbereich zu versetzen und eine weitere Ortstafel auf der Raerener Straße in Höhe des landwirtschaftlichen Betriebes Radermacher aufzustellen.
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