19.01.2005 - 9 Schleckheimer Straße, Parkordnung zwischen Meis...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die CDU-BF ist mit dem Vorschlag der Verwaltung, keine Parkregelungen sowie Parkbeschränkungen im angesprochenen Straßenstück vorzunehmen, nicht einverstanden. Sie erläutert den Streckenverlauf der Straße mit ihren Kurvenverläufen und geraden Teilstücken. Auf den geraden Teilstücken wird schnell gefahren und infolgedessen wird auch zu schnell in die Kurven hineingefahren. Wenn dann im Außenbereich der Kurve vor den Häusern 182 / 184 parkende Fahrzeuge abgestellt sind, ergeben sich bei Gegenverkehr gefährliche Situationen, die durch das Aufstellen eines Halteverbotes entschärft werden müssen. Dies gilt auch für den Kurvenbereich in Höhe der Straße „Meischenfeld“. Wegen der verkehrsberuhigenden Wirkung soll das Parken nur auf den geraden Teilstücken erlaubt bleiben. Das von der Verwaltung beabsichtigte Entfernen der durch die Bewohner auf dem unbefestigten Seitenstreifen aufgestellten Blumenkübel wird sich als kontraproduktiv erweisen.

 

Herr Havertz erläutert den eigennützigen Zweck der aufgestellten Blumenkübel für die Bewohner, was mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht konform ist. Die Grundform des Parkens ist die, mit Fahrzeugen bis an die Grundstückszufahrten parken zu können. Diese jetzt praktizierte Form der Sondernutzung ist nicht gerecht und findet von Seiten der Straßenverkehrsbehörde keine Zustimmung. Von Seiten der Verwaltung würde es begrüßt, wenn auch entlang der gerade verlaufenden Straßenstücke das Fahrbahnrandparken praktiziert würde. Ein Halteverbot im Kurvenbereich vor den Häusern Nr. 182 / 184 ist nicht erforderlich. Dort ist in den letzten Jahren nur ein Unfall polizeilich aufgenommen worden.

 

Die SPD-BF ist der Auffassung, wenn die Straßenverkehrsordnung so zwingend eingehalten werden muss, dann sollten die Blumenkübel gegen Baken ausgetauscht werden, ansonsten werden auf dem Seitenstreifen wieder Fahrzeuge abgestellt. Entlang der Aachener Straße liegen auf dem Seitenstreifen mehrere Findlinge, diese müssen dann auch entfernt werden. Das Halteverbot für den Kurvenbereich wird als unbedingt notwendig angesehen. Sie wird daher den Antrag aufrecht erhalten und setzt sich für den Erhalt der Blumenkübel ein.

 

Die Grüne-BF stuft es als merkwürdig ein, dass die Bürger mit dem Parken ihrer Fahrzeuge auf der Fahrbahn versuchen müssen, Geschwindigkeiten zu reduzieren. Dies wäre eigentlich eine Angelegenheit der Verwaltung. Eine Gefährdung, die von den Blumenkübeln ausgehen soll, kann nicht nachvollzogen werden. Sie und die CDU-BF setzen sich ebenfalls für die Beibehaltung der Blumenkübel und die Einrichtung eines Halteverbotes ein.

 

Für Frau Wilms ist die Argumentation der Verwaltung nicht nachvollziehbar. Im Kurvenbereich in Höhe der sog. Körnersiedlung existieren entlang beider Seiten der Straße Gehwege. Im Kurvenbereich in Höhe der Häuser Nr. 182 / 184 ist nur einseitig ein Gehweg vorhanden. Die Sondernutzungen für das Aufstellen von Blumenkübeln auf dem unbefestigten Seitenstreifen sollen nicht widerrufen und das Halteverbot eingerichtet werden.

 

Herr Havertz empfiehlt, kein absolutes, sondern ein eingeschränktes Halteverbot einzurichten, damit wenigstens Fahrzeuge für Ladetätigkeiten dort halten können.

 

Abschließend weist die SPD-BF darauf hin, dass die CDU-BF in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 14.07.2004 noch die Auffassung vertreten hat, die aufgestellten Blumenkübel sollten durch die Verwaltung entfernen werden.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig die Verwaltung aufzufordern, das Aufstellen der Blumenkübel im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis weiterhin zu ermöglichen und im Kurvenverlauf vor den Häusern Nr. 182 / 184 ein eingeschränktes Halteverbot einzurichten.

 

 

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