06.12.2007 - 9 Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Se...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 06.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Biesing verweist auf die von ihm vorgelegte Beratungszugabe und bittet um Hinzuziehung des statistischen Amtes der Stadt Aachen sowie Einbeziehung der aufgeführten Fragestellungen.
Hierzu verweist Herr Rombey auf die sich in Vorbereitung befindende Sozialplanung für die Stadt Aachen, die Daten, die eingefordert werden, sind eher in der Sozialplanung anzusiedeln als in dem für die Schulentwicklungsplanung zu erstellenden Gutachten. Für ein solches Gutachten ist Maßstab die bestehende Rechtslage, eine perspektivische Sichtweise ist angestrebt, jedoch soll das Gutachten bis Mitte des Jahres 2008 vorliegen, so dass einzelne Forderungen nicht in Einklang zu bringen sind mit dem aktuellen Auftrag.
Frau Schmitt-Promny regt an, die Debatte über Schulentwicklung zumindest als Fragestellung aufzunehmen und den sozialen Hintergrund von Schülern zu berücksichtigen.
Herr Biesing möchte Kultur- und Bildungsplanung verzahnt sehen.
Eine solche Vernetzung von Planungen sieht auch Herr Rombey als richtigen Ansatz, jedoch ist dies eher durch die Sozialplanung zu erzielen.
Herr Becker bittet, den Auftragsbeschluss für das Gutachten heute zu erteilen, eine perspektivische Betrachtungsweise wird anschließend durch die Politik und ihre Gremien erfolgen.
Auch Herr Königs betont die Sinnhaftigkeit eines Gutachtens als Beratungsgrundlage. Die Anregungen von Herrn Biesing sollen berücksichtigt werden.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung und die Absicht, die "Projektgruppe Bildung und Region", Bonn, mit der Erstellung eines Gutachtens zum Schulentwicklungsplan für den Bereich der Sekundarstufe I und II 2005 bis 2013 zu beauftragen, einstimmig zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zu schaffen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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