05.12.2007 - 12 Sondergenehmigungen zum Befahren des Katschhofs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

An der Diskussion beteiligten sich Frau Philippen, Herr Hugot und Herr Dr. Otten.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach im Einzelfall gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zum Befahren und Parken auf dem Katschhof  für Brautleute im Zusammenhang mit standesamtlichen Trauungen erteilt werden können. Die Ausnahmegenehmigung ist auf ein Auto zu begrenzen und zeitlich auf den Umfang der Trauung zu befristen. Bei der Anmeldung zur Trauung sind die Brautleute durch ein Merkblatt auf die Möglichkeit hinzuweisen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage