05.12.2007 - 13 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 525 - für den...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Philippen merkt an, dass durch die Aufhebung des Bebauungsplanes der Kinderspielplatz nicht tangiert wird.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB verzichtet werden kann.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan Nr.  525 - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Holsteinstraße, Sedanstraße, Adalbertsteinweg und Eifelstraße die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage