12.12.2007 - 7 Neues Beurteilungsverfahren für Beamtinnen und ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

Herr Lindgens berichtet über die erste Runde des neuen Beurteilungsverfahrens für Beamtinnen und Beamte und verdeutlicht die neue getrennte Leistungs- und Befähigungsbeurteilung. Er weist darauf hin, dass die Beschäftigten und Vorgesetzten intensiv geschult worden seien und hierbei die Fokussierung auf den Wert „3“ als Feststellung einer kontinuierlich guten Leistung übermittelt worden sei. Diese Fokussierung wurde im Ergebnis dieser ersten Beurteilungsrunde noch nicht erreicht, da ⅓ der Beurteilungen den Wert „4“ ausweisen. Herr Lindgens merkt an, das die Steigerung der Punktwerte nach Laufbahngruppen auch bei der Verwaltung zum Nachdenken geführt habe. Falls erforderlich, erfolge eine Nachsteuerung; das Beurteilungsverfahren werde fortentwickelt. Er stellt fest, dass ein Vergleich mit dem bisherigen Beurteilungsverfahren aufgrund der verschiedenen Systeme leider nicht möglich sei.

 

Die Frage von Frau Weinkauf, wer wen beurteile und wer Zweitbeurteiler sei, wird von Herrn Lindgens anhand eines Beispiels beantwortet und er skizziert kurz das Beurteilungsverfahren.

 

Die Frage von Frau Verheyen, ob die Beurteilungen an Zielvereinbarungen gekoppelt seien, wird von Herrn Lindgens dahingehend beantwortet, dass das System der Zielvereinbarungen eingeführt, aber die Umsetzung noch nicht zu 100 % erfüllt sei, hier sei noch viel zu tun. Herr Lindgens erläutert, dass im Rahmen des Leistungsentgeltes nach dem TVöD für alle Tarifbeschäftigten eine Zielvereinbarung gefertigt werden müsse.

 

Herr Hasse empfiehlt zu diesem Thema einen interkommunalen Erfahrungsaustausch und macht deutlich, dass die Bewertungsskala nach Schulmuster nicht glücklich gewählt sei.

 

Herr Kourten bestätigt, dass der Standardwert 3 in der bei uns durch das Schulnotensystem geprägten Kultur nicht als gute Leistung verstanden werde, dies sei ein emotionales Problem und daher müsse das neue Beurteilungssystem weiter entwickelt werden.

 

Herr Höfken schlägt vor, die Punktwerte aus der Beurteilungsskala zu entfernen, um die Vergleichbarkeit mit dem Schulnotensystem zu verlassen.

 

Herr Herforth unterstreicht, dass die Ziffern der Bewerkungsskala keine Schulnoten und die Schulungen der Beschäftigten gut verlaufen seien. Die Umsetzung sei aufgrund der vielfältigen Führungskräfte bei der Stadtverwaltung immer schwierig. Er stellt fest, dass, würde man das Ergebnis des Beurteilungsverfahrens auf die Anforderungen des Leistungsentgeltes nach § 18 TVöD umlegen, dann der höhere Dienst die meisten finanziellen Mittel bekäme.

 

Frau Verheyen legt Wert darauf, dass die Bewertungsskala keine Schulnoten enthält und dieser Vergleich nicht gezogen werden dürfe. Sie ist der Auffassung, dass sich hohe Anforderungen an die Stellen in der Bezahlung widerspiegeln müssen und nicht in der Beurteilung. Das neue Beurteilungsverfahren müsse weiterhin diskutiert werden.

 

Herr Keller spricht sich dafür aus, dass eine kontinuierlich gute Leistung nicht im Mittelfeld der Beurteilungsskala erfolgen könne.

 

Die Frage von Frau Weinkauf nach dem weiterem Ablauf des Verfahrens wird von Herrn Lindgens dahingehend beantwortet, dass jedes Jahr ein Zielentwicklungsgespräch geführt werden solle und dann zusätzlich alle vier Jahre eine Regelbeurteilung erfolge, daneben gäbe es aber auch noch Bedarfsbeurteilungen, z.B. zur Beförderung.

 

Frau Weinkauf macht darauf aufmerksam, dass dieses Thema ernst zu nehmen sei und daher im Verwaltungsvorstand intensiv diskutiert werden solle, da Nachbesserungsbedarf gegeben sei.

 

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Beschluss:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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