12.12.2007 - 7 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Eingangs der Erörterungen weist der Oberbürgermeister sowohl auf die Tischvorlage der SPD- und Grünen-Fraktion als auch auf die der Fraktion “Die Linke” hin.

 

Ratsherr Einmahl sieht keinen Unterschied in der ursprünglichen Formulierung der Aachener Straßenverordnung (§ 6 Abs. 2 Satz 1) “... Betteln mit Tieren ...” und der von SPD und Grüne vorgeschlagenen Formulierung “... Betteln unter Einsatz von Tieren ...”. Er befürchtet, dass durch diese Art der Formulierungen die Zahl der unbestimmten Rechtsbegriffe in der Verordnung erhöht würden und rät wegen der mangelnden Überprüfbarkeit durch Ordnungskräfte von der Formulierung des Beschlussvorschlages von SPD/Grüne ab.

 

Ratsherr Treude begründet ausführlich die Intention des Beschlussvorschlages seiner Fraktion. Er verweist auf die nachfolgende Ratssitzung und bittet den Oberbürgermeister, über die Beschlussvorschläge dort einzeln abstimmen zu lassen.

 

Ratsherr Pilgram erklärt für seine Fraktion die “Präambel” des § 6 Absatz 2. Des weiteren setzt er sich kritisch mit den Ausführungen von Ratsherrn Treude auseinander.

 

Nach Ansicht von Ratsherrn Helg ist der Verwaltungsentwurf aus Sicht seiner Fraktion im wesentlichen in Ordnung. Er begrüßt auch die von SPD/Grüne vorgeschlagene Präambel.

 

Ratsherr Einmahl weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass eine derartige Verordnung nur dann Sinn mache, wenn sie auch mit den nötigen Ordnungskräften vollzogen werden könne.

 

Nachdem es keine weiteren Wortwünsche gibt, unterstreicht der Oberbürgermeister, dass die Verwaltung plane, künftig drei zusätzliche Ordnungskräfte für die Überwachung der Aachener Straßenverordnung einzusetzen.

 

Alsdann lässt der Oberbürgermeister getrennt über die Beschlussvorschläge von SPD/Grüne und der Fraktion “Die Linke” abstimmen:

1.Der Beschlussvorschlag von SPD/Grüne lautet wie folgt:

 

“§ 6 Verhalten auf Straßen und in Anlagen

(2)Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, andere zu gefährden, mehr als nach den Umständen vermeidbar zu behindern oder zu belästigen sowie Sachen zu beschädigen, insbesondere durch:

1.Betteln mit Kindern, Betteln unter Einsatz von Tieren, Betteln durch aggressive Verhaltensweisen gegenüber ...

Weiter wie Verwaltungsvorschlag.

 

Der Beschlussvorschlag wird mit einer Stimmenthaltung mehrheitlich akzeptiert.

 

 

2.Beschlussvorschlag der Fraktion “Die Linke”:

 

Der Beschlussvorschlag wird mit Mehrheit abgelehnt.

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 unter Einbeziehung des Beschlussvorschlages von SPD/Grüne mit den Änderungen zu § 6 Absatz 2 Satz 1 zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage