12.12.2007 - 20 Weitere Entwicklung des SandhäuschensBeschluss ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

 

Für die Fraktion der CDU beziehen der Vorsitzende, Ratsherr Einmahl, Bürgermeisterin Verheyen sowie die Ratsmitglieder Mattes und Kühn zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung und legen in längeren Ausführungen dar, weshalb sie sich gegen den Abriss des Sandhäuschens aussprechen. So gehen sie u.a. auf den Bau des Sandhäuschens kurz nach der Kommunalen Neugliederung im Jahre 1974 ein, verweisen auf die Grundsteinlegung und die Äußerungen, dass damit der Stadtbezirk eine Stätte der Begegnung und zur Förderung des Vereinslebens erhalte. Sicherlich seien in den vergangenen 30 Jahren Veränderungen eingetreten, aber als Eigentümer sei man verpflichtet, die Gebäude zu pflegen, in Ordnung zu halten und genau dies sei hier insbesondere in den letzten 10 Jahren nicht geschehen. Der jetzige bauliche Zustand lasse es nach Aussage der beteiligten Pächter nicht zu, das Objekt zu einer vernünftigen Pachtsumme zu betreiben. Sollte das Objekt sich in einem vernünftigen, zeitgemäßen Zustand befinden, gäbe es sicherlich auch Pächter, die bereit seien, das Objekt zu pachten. Auch mit Blick auf Einrichtungen in anderen Stadtbezirken sei es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung notwendig, dieses Objekt in einen vermietbaren Zustand zu versetzen und anschließend zu verpachten. Die seinerzeitigen Versprechungen und Erwartungen dürfe man nicht enttäuschen, daher sei der Abbruch die falsche Entscheidung und die CDU-Fraktion werde dem nicht zustimmen.

Auf später in der Aussprache seitens der Befürworter der Niederlegung des Sandhäuschens angeführte Gründe wird entgegnet und ein Rückblick gehalten auf die finanziellen Schwierigkeiten, in denen sich die Stadt befunden habe. Aufgrund verschiedener Faktoren und der fehlenden Haushaltshoheit sei es nicht möglich gewesen, für freiwillige Maßnahmen entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Kritisiert wird insbesondere auch, dass ein Gebäude abgerissen werde, in welchem sich ein Kindergarten befinde und ein Versammlungsraum, und anschließend dann Ersatz geschaffen werden müsse für den Kindergarten und ein kleineres Versammlungszentrum mit entsprechenden Kosten und Folgekosten, und dies sei ihrerseits im Vergleich unwirtschaftlich.

Aus Sicht der Laurensberger Bürger wird dafür plädiert, das Sandhäuschen in einen verpachtungsfähigen Zustand zu versetzen, dann würden auch Pächter für das Objekt gefunden. Durch den geplanten Abriss würde der gesamte Stadtteil geschädigt, nicht nur die ortsansässigen Vereine, sondern auch die Familien. Für getätigte Aussagen, die Sache nochmals zu prüfen, fehle die Glaubwürdigkeit, hier sei nur an das unterlaufene Bürgerbegehren zu erinnern und daher erfolge der Appell, heute nicht über den Abriss zu beschließen.

Einzuräumen sei, dass in den letzten Jahren sicherlich Fehler gemacht wurden, die ein Privater nicht zugelassen hätte und sicherlich habe auch in den 80er Jahren eine andere Entwicklung eingesetzt. Trotzdem sollte man dem Sandhäuschen und den Laurensberger Bürgern eine Chance geben, nochmals die Möglichkeiten besprechen und heute nicht über den Abbruch abstimmen.

 

Für die Fraktion der SPD beziehen Ratsherr Plum und Ratsherr Schultheis zu diesem Punkt Stellung und führen u.a. aus, dass ein unabhängiger Gutachter beauftragt wurde, die Wirtschaftlichkeit des Sandhäuschens zu prüfen. Dieser habe unter Berücksichtigung aller erzielbaren Einnahmemöglichkeiten und der Unterstellung, dass notwendige Investitionen durch die Stadt Aachen getätigt würden, festgestellt, dass dieses Objekt mit einem Reingewinn von ca. 12.000 € im Jahr für einen Pächter nicht tragbar sei. Zudem sei das Risiko zu bedenken, in dieses Objekt 300.000,- bis 500.000,- € zu investieren, und dies sei nicht zu verantworten. Auch ein Vergleich mit anderen Hallen im Stadtgebiet sei unzutreffend. Die SPD-Fraktion habe für den Fall der Niederlegung eine Perspektive entwickelt, hierzu sei zu verweisen auf den in der Nähe entstehenden Campus der RWTH und die Notwendigkeit, mittels Bereitstellung entsprechender Grundstücke entsprechenden Wohnraum in Laurensberg zu schaffen. Perspektive sei, dort einen neuen Kindergarten zu bauen und einen Versammlungsraum für bis zu 100 Personen und daher werde die SPD-Fraktion sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen.

Unter Anführung eines anderen Beispieles wird dargelegt, dass nicht das, was war und das, was ist, auch so bleiben könne. So habe es nie ein multifunktionales Konzept für das Sandhäuschen gegeben und das Haus sei als Saalbetrieb geführt worden. Ein Bedarf für derartige Saalbetriebe habe es aber auch in anderen Bereichen nicht gegeben und es sei niemand bereit gewesen, diese Einrichtung zu übernehmen. So sei auch zu hinterfragen, ob das von den Freunden des Sandhäuschens unterbreitete Konzept als Zukunftskonzept angesehen werden könne.

Eine kleine Gastronomie sei möglicherweise tragbar, ein Saalbetrieb mit der dortigen Gastronomie aber nicht wirtschaftlich zu betreiben. Der Vorschlag der Bezirksvorsteherin der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, Frau Efes, wird anschließend aufgegriffen. Danach sollte geprüft werden, ob evtl. eine multifunktionale Nutzung möglich sei mit Nutzern auch aus der Stadt Aachen unter entsprechender finanzieller Beteiligung. Auch könne man sich vorstellen, dass die Bezirksverwaltung dorthin umziehen könne und dies evtl. ökonomischer sein könnte. In dem noch vorhandenen Zeitfenster bis zum vorgesehenen Abriss könnten derartige Vorschläge noch geprüft werden. Sollte es ein tragbares Konzept geben, stehe man diesem aufgeschlossen gegenüber.

Nach der über zwei Jahre andauernden Diskussion sei aber der Zeitpunkt der Entscheidung gekommen und daher werde die SPD-Fraktion dem heute unterbreiteten Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Die Ratsmitglieder Schmitt-Promny und Pilgram beziehen für die Grüne Fraktion zu diesem Punkt Stellung und verdeutlichen zunächst, dass es vergleichbare Objekte wie das Sandhäuschen in seiner gastronomischen Nutzung mehrfach in Laurensberg gebe. Würde die Gemeinschaftsanlage unter Nutzung der Gastronomie wieder in Betrieb genommen, so würde dies bedeuten, dass die Vereine hierfür eine Nutzungsgebühr zahlen oder einen gewissen Umsatz erbringen müssten. Dies sei aber nicht zu bewerkstelligen. Bereits seit vier Jahren werde das Thema diskutiert und die verschiedenen Möglichkeiten seien geprüft worden. Schon in den 70er bzw. 80er Jahren hätten sich Veränderungen ergeben und bereits im Jahre 1994 sei eine Debatte über die Zukunft des Sandhäuschens geführt worden. Auf das Gutachten, die von der Stadt zu tragenden Sanierungskosten und das durch den Pächter zu erzielende Einkommen wird kurz eingegangen und anschließend auf die Gründe, die die Freunde des Sandhäuschens für den Erhalt dieser Kultur- und Gemeinschaftsanlage für Laurensberg anführen. So hätten die Laurensberger Bürger sicherlich ein Recht auf eine Gemeinschaftsanlage, hier werde die Stadt auch eine Alternative schaffen mit einer neuen Konzeption. Die künftige Nutzungsvorstellung sehe so aus, dass eine Gemeinschaftsanlage entwickelt werde mit einem neuen Kindergarten und unter Berücksichtigung eines Familienzentrums und dies den hiesigen Vereinen für ihr jeweiliges Nutzungsprofil zur Verfügung stehe. Dies sei eine gute, nachhaltige und zukunftsfähige Investition für Laurensberg und von daher sollte durch eine Überplanung dieses Gebietes ein neues Angebot für die Laurensberger Bevölkerung geschaffen werden.

Ferner wird auf die letzten Pachtverhältnisse und den Leerstand des Gebäudes näher eingegangen und dargelegt, dass die politische Verantwortung für die Instandhaltung seinerzeit bei der Mehrheitsfraktion der CDU gelegen und diese es unterlassen habe, Ideen und Initiativen für bessere Verhältnisse zu ergreifen. Nach der Kommunalwahl im Jahre 2004 hätten die Fraktionen von SPD und Grüne viele Möglichkeiten geprüft, Gutachten anfertigen lassen und viele Pächter angesprochen. Anschließend musste man feststellen, dass dieses Objekt nicht ökonomisch zu betreiben sei. Daher dürfe die Stadt kein Geld in das Objekt investieren, das keine Zukunftschancen habe. Schließlich wird auf vorherige Diskussionsbeiträge der Befürworter des Erhaltes des Sandhäuschens reagiert und ebenfalls auf die Aussagen des Gutachtens verwiesen. Auch bei kompletter Sanierungsübernahme durch die Stadt sei das Problem nicht zu lösen.

Es wird anschließend an die vielen Diskussionen zu diesem Thema gerade in Laurensberg erinnert, die Überlegungen für einen Bürgerverein oder die Übernahme einer Trägerschaft, all dies sei abgelehnt worden bzw. gescheitert. Die verschiedensten Alternativen seien untersucht, eine Lösung bisher aber nicht gefunden worden. Nunmehr werde ein Beschluss angestrebt, der eine Überplanung des Gebietes möglich mache, parallel dazu würden aber auch weitere Konzepte überprüft. Auch wenn der vorgelegte Beschluss heute mehrheitlich gefasst werde, würde das Sandhäuschen noch nicht abgerissen. Sollte es noch einen großen Wurf neben dem Planungsvorhaben geben, so könne man hierüber noch nachdenken. Das Planungsvorhaben für dieses Gebiet sei eine Alternative, eine Verpflichtung für Laurensberg und schaffe ein Konzept, welches in Zukunft wirken könne.

 

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Ratsherr Helg, führt aus, dass seine Fraktion der Vorlage der Verwaltung zustimmen werde. Er verweist auf die schwierigen Diskussionen innerhalb der erweiterten Fraktion der FDP, führt aus, dass dort kein einstimmiger Beschluss gefasst wurde, es auch vehemente Befürworter zum Erhalt des Sandhäuschens gegeben habe, sich aber schließlich eine eindeutige Mehrheit für die Verwaltungsvorlage ausgesprochen habe. Trotz des hohen Respektes gegenüber den Befürwortern des Sandhäuschens sei nunmehr der Zeitpunkt gekommen, diese auch schmerzhafte Entscheidung zu treffen. Seine Fraktion habe die Entscheidung insbesondere auf der Grundlage des präzisen Gutachtens der DEHOGA getroffen. Er zitiert sodann aus diesem Kurzgutachten die Schlussfolgerungen. Danach sei ein attraktives, marktfähiges Betriebskonzept nicht nachvollziehbar zu erkennen. Zudem sei auf der Basis der Investitionen in Verbindung mit der geplanten Finanzierung eine erhebliche Deckungslücke vorhanden und unter den gegebenen Rahmenbedingungen des Konzeptes sei keine ausreichende Ertragskraft für eine langfristig tragfähige Existenz des Pächters gegeben. Da bis zum heutigen Zeitpunkt kein Pächter für das Objekt gefunden wurde, sei man zu dieser sicherlich schmerzhaften Entscheidung gekommen. Den rationalen Argumenten werde die FDP-Fraktion sich trotz der Kritik beugen und der Verwaltungsvorlage zustimmen.

 

Für die Fraktion Die Linke beziehen der Vorsitzende, Ratsherr Müller, und Ratsherr Schnitzler zu diesem Punkt Stellung und erinnern zunächst an das Desaster um das Bauhaus und sehen auch im Falle des Sandhäuschens eine erneute Niederlage auf die Mehrheitsfraktionen zukommen. Folge davon sei, dass die Menschen sich getäuscht fühlten, wenig Glaubwürdigkeit bei den Politikern sehen würden und die Politikverdrossenheit weiter steigen werde. Dies sei gesellschaftlich und demokratisch schlimm. Auch nach einem heutigen Beschluss sei dies nicht die Entscheidung, sicherlich würden juristische Schritte folgen. Auf verschiedene Argumente für das neue Konzept einer Bebauung dieses Komplexes wird entgegnet und dargelegt, dass dies nicht die entscheidenden Punkte seien. Hier gehe es zunächst um eine betriebswirtschaftliche Betrachtung des vorhandenen Objektes, für welches es nach entsprechender Instandsetzung durch die Stadt auch zwei Pächter gebe. Aus bisherigen Fehlern sollte man lernen und hier zu einer anderen Entscheidung als dem Abriss gelangen.

Ferner wird auf die Architektur des Gebäudes und die Wirtschaftlichkeit kurz eingegangen und hervorgehoben, dass es nicht so sehr hierum gehe, sondern vielmehr um die symbolhafte Bedeutung des Sandhäuschens für den Bezirk Laurensberg. Der Blick dürfe nicht nur auf einen neuen Pächter gerichtet werden, sondern vielmehr auch auf ein neues Konzept in dem vorhandenen Gebäude. Nachzudenken sei beispielsweise über eine Art Bürgerzentrum, mit welchem evtl. noch Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Daher sollte über den Abriss heute nicht entschieden, über neue Konzepte nachgedacht werden mit dem Ziel, dort ein Zentrum für die Laurensberger Bürger einzurichten.

Schließlich wird ausgeführt, dass die Stadt einerseits die Aufgabe habe, ihre Immobilien wirtschaftlich zu nutzen, aber andererseits auch die Verpflichtung, eine kulturelle und soziale Grundversorgung in den Stadtteilen zu gewährleisten. Es wird daher dafür plädiert, das vorhandene Zeitfenster auszudehnen und der Initiative nochmals letztmalig die Gelegenheit und Chance zu geben, ein modifiziertes Konzept für das Sandhäuschen vorzulegen.

Letztlich wird auf Aussagen von Vorrednern reagiert und die eigene Sichtweise dargelegt.

 

Ratsherr Schaffrath – ABL – räumt ein, dass man in dieser Frage sicherlich unterschiedlicher Meinung sein könne, die vorgetragenen Argumente aber richtig und stichhaltig sein müssten. So liege hier in dem Sinne kein Gutachten vor, sondern lediglich eine Stellungnahme zum vorliegenden Bewirtschaftungskonzept des Pächters. Er geht auf das Ziel des Auftrages und die Beratungen in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg kurz ein und legt dar, dass die Aussage, hier liege ein Gutachten vor, falsch sei. Alsdann macht er eine Gegenrechnung auf und stellt die notwendigen Investitionskosten für den Erhalt des Sandhäuschens den unbezifferten Kosten des Abrisses, der Umzugs- und Neubaukosten für den Kindergarten und den Kosten des Familienzentrums plus multifunktionalem Veranstaltungsraum gegenüber und sieht hierin eine Steuergeldvernichtung und finanzpolitische Verantwortungslosigkeit gegenüber den Bürgern. Auf die sozialpolitische Bedeutung des Sandhäuschens geht er ferner ein, erinnert an andere in seinen Augen nachkriegspolitische Desaster und empfiehlt der Ratsmehrheit, vom Abriss des Sandhäuschens Abstand zu nehmen. Ansonsten befürchtet er, dass die Glaubwürdigkeit gegenüber den Politikern fallen und die Politikverdrossenheit steigen werde. Nach einer heutigen mehrheitlichen Beschlussfassung für den Abriss sieht er weitere juristische Schritte folgen. Zuversichtlich zeigt er sich, dass nach einer Instandsetzung des Sandhäuschens ein Pächter für das Objekt gefunden werde und spricht sich anschließend gegen den geplanten Abriss des Sandhäuschens aus.

 

Nach Beendigung der Diskussion verweist der Oberbürgermeister auf den unterbreiteten Beschlussentwurf und lässt hierüber abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

Bei 24 Gegenstimmen beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich wie folgt:

Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt die Niederlegung des Sandhäuschens und beauftragt die Verwaltung, für den Bereich des Sandhäuschens und das angrenzende  Areal einen Bebauungsplan für Wohnungsbau zu erarbeiten.

Er beauftragt die Verwaltung, einen Kindergarten mit Familienzentrum und einem  multifunktionalen Versammlungsraum in diese Planung zu integrieren.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=23057&selfaction=print