12.12.2007 - 4 Haus der Identität und Integration (Rheinnadel)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Einmahl erklärt, dass seine Fraktion nach intensiver Diskussion zu dem Ergebnis gekommen sei, dass am Standort Rheinnadel am Reichsweg nur das Projekt der Verlagerung des Stadtarchivs  verwirklichungsfähig sei. Die Verlagerung des Stadtarchivs dorthin sollte verwaltungsseitig weiter geprüft und behandelt werden. Er befürchtet, dass zahlreiche andere Institutionen (u.a. auch die Moschee) in eine Konkurrenzsituation geraten würden, wenn man der Verwaltungsvorlage folgen würde und weitere Nutzungen auf dem Gelände von Rheinnadel ansiedeln würden. Funktionierende Einrichtungen, die bereits bestünden, dürften durch eine derartige Verlagerung nicht gefährdet werden. Ratsherr Einmahl äußert die Bitte, ebenfalls verwaltungsseitig zu prüfen, ob die Reichsabtei in Kornelimünster flächen- und kostenmäßig für die Verlagerung des Stadtarchivs dorthin nicht auch ein denkbarer Ort sei.

 

Der Oberbürgermeister weist unmissverständlich darauf hin, dass es keine Förderung durch das Land gäbe, wenn am Reichsweg nur das Stadtarchiv untergebracht würde. In der Konsequenz hieße das, dass eine Kostenabwägung vorgenommen werden müsste zwischen zwei Alternativmöglichkeiten, nämlich der Lütticher Straße und dem Reichsweg. Bei dieser Kostenabwägung sei der Standort Reichsweg eindeutig finanziell effizienter. Was die Reichsabtei in Kornelimünster anbelangt, so verweist der Oberbürgermeister auf die zu hohen Kosten, die mit einer eventuellen Verlagerung des Stadtarchivs dorthin verbunden wären. Im übrigen würde man dann mit wesentlich größeren Flächen haushalten, als diese im Reichsweg zur Verfügung stünden. Schließlich macht der Oberbürgermeister deutlich, dass der Standort des Hauses der Identität bewusst ins Ostviertel unter dem Gesichtspunkt der Stadterneuerung verlagert werden sollte und politisch gewollt sei.

 

Im übrigen macht der Oberbürgermeister deutlich, dass die Zielgruppe einer Moschee nicht mit einer Zielgruppe des Stadtarchivs zu vergleichen sei.

 

Ratsherr Pilgram schließt sich den Ausführungen des Oberbürgermeisters im großen und ganzen an.

Er macht deutlich, dass es nach Möglichkeit zu einer zeitnahen Lösung der Verlagerung des Stadtarchivs kommen sollte, bevor weitere Planungen zur Route Charlemagne konkretisiert würden.

 

Auch Ratsherr Schultheis stimmt dem Oberbürgermeister zu und macht deutlich, dass das Stadtarchiv wichtige Akzente für die Integration der im Ostviertel wohnenden Bevölkerung setzen würde. Im übrigen weist er darauf hin, dass der Bunker in der Lütticher Straße für die Verlagerung des Stadtarchivs teurer sei, als die jetzt angedachte Lösung im Reichsweg.

 

Auch Ratsfrau Wilms weist - wie Ratsherr Einmahl - auf die bereits im Ostviertel bestehenden Angebote hin und stellt die Frage nach zentralen bzw. dezentralen Lösungen. Mit Rücksicht auf den städtischen Haushalt und auf evtl. entstehende Konkurrenzmöglichkeiten müssten die Angebote sorgfältig geprüft werden, um nicht zusätzliche Kosten zu verursachen.

Nachdem keine weiteren Wortwünsche geäußert werden, wiederholt der Oberbürgermeister nochmals den Wunsch der CDU-Fraktion, dass verwaltungsseits weitere Prüfungen erfolgen sollten, aber nicht für eine Unterbringung des Gesamtzwecks, sondern nur für das Stadtarchiv.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss beauftragt einstimmig die Verwaltung, die Entwicklung des ehemaligen Verwaltungs- und Produktionsgebäudes der Firma Rheinnadel GmbH voranzutreiben und einen Förderantrag mit Planungsentwurf auszuarbeiten. Die Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, die hierzu erforderliche Arbeitsgruppe einzurichten und dem Hauptausschuss die Arbeitsergebnisse zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzulegen.

 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt ein auf die Belange der Nutzer abgestimmtes Raumprogramm und detailliertes Raumbuch zu erstellen. Auf dessen Grundlage präzisiert der Vermieter sein Angebot und legt neben seinem Mietangebot eine prüfbare Ermittlung der Investitionskosten nach DIN 276 vor. Diese soll von externen Spezialisten überprüft werden. Ziel muss es sein, neben dem Mietzins einen Festpreis für die Investitionen zur Herrichtung des Gebäudes für den speziellen Nutzungszweck zu erhalten, zu dem eine

80 %ige Förderung durch das Land erwartet wird.

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Anlagen zur Vorlage