17.01.2008 - 9 Boxgraben, Umbau im Abschnitt Karmeliterstraße ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Verwaltung erläutert Herr Müller eingehend die Planung für den Boxgraben im Abschnitt zwischen Karmeliterstraße und Lütticher Straße. Ausgehend vom Anlass der Erneuerung beschreibt er die heutige Situation und die aus den Funktionen resultierenden Planungsansätze. Die bei einer gemeinsam mit der Stawag durchgeführten Baumaßnahme entstehenden Kosten in Höhe von 2,05 Mio. € seien im Haushalt berücksichtigt und nach KAG beitragsfähig. Zudem sei die Bezuschussung nach Entlastungsgesetz und lt. Bezirksregierung eine Berücksichtigung im Jahr 2008 möglich. Dafür müsse allerdings ein enger Zeitplan eingehalten werden, sodass bereits für den 06.02.2008 eine Bürgerinformation im Luisenhospital geplant sei. Unmittelbar danach müsse die Ausbauplanung gefertigt und im Verkehrsausschuss beschlossen werden, um den Förderantrag fristgerecht stellen zu können.

 

Frau Nacken ergänzt, dass die Bauzeit auf ca. 22 Monate einschließlich Kanalbau geschätzt werde und mit der Fertigstellung demnach im Jahr 2010 zu rechnen sei. Da der Verkehr in diesem Abschnitt des Alleenringes während der Baumaßnahme nur einstreifig geführt werden könne, müsse eine Umleitung über Hohenstaufenallee und Lütticher Straße ausgewiesen werden. Aufgrund eines glücklichen Umstandes habe das Projekt bei der Bezirksregierung vorab zur Bezuschussung angemeldet werden können. Die Ablaufplanung werde dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr März berichtet als Bezirksvorsteher Aachen-Mitte, dass die Bezirksvertretung einstimmig empfohlen habe, den Planungsbeschluss zu fassen. Insgesamt handele es sich um eine gelungene Planung für einen Straßenzug, der heute unansehnlich und eines Alleenringabschnittes nicht würdig sei. Der nächste Abschnitt des Boxgrabens bis zum Marschiertor, in dem bereits beschädigte Bäume gefällt worden seien, solle schnellstmöglich aufgegriffen werden.

 

Da der Kanal im Abschnitt des Boxgrabens zwischen Karmeliterstraße und Marschiertor von der Stawag im Inliner-Verfahren und nicht in offener Bauweise saniert würde, sei noch ausreichend Zeit für eine weitergehende Planung gegeben, so erläutert Herr Müller für die Verwaltung, und Frau Nacken ergänzt, dass die Planung sich direkt an das derzeitige Projekt anschließen werde.

 

Frau Breuer begrüßt als Vertreterin der CDU-Fraktion die vorgelegte Planung und weist auf die Notwendigkeit hin, auch das verbleibende Stück des Boxgrabens umzugestalten. Es sei zu begrüßen, dass die Bauarbeiten keine Vollsperrung erfordern.

 

Die Frage nach der Haltung der ASEAG zur Einführung von „Umweltspuren“ beantwortet Herr Paetz mit dem Hinweis, dass tatsächlich bislang eine Mitbenutzung von 3,5 m breiten Busspuren durch Fahrräder abgelehnt worden sei. Für den Boxgraben werde aber ein Fahrstreifen mit 4 m Breite vorgesehen, die den Bussen unter Beachtung des Verkehrs ein Überholen des Radfahrers erlaube. Eine ähnliche Lösung in der Jülicher Straße vor der Einmündung Ottostraße habe sich bislang bewährt, sodass die ASEAG der „Umweltspur“ im Ausnahmefall zustimmen könne.

 

Frau Paul von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt innovative Elemente bei der Planung des Boxgrabens, wie die Aufstellflächen für Radfahrer und die Umweltspur.

 

Demgegenüber äußert sich Herr Pabst von der FDP-Fraktion kritisch zu den aufgeweiteten Radaufstellflächen an den Signalanlagen, da diese den Radfahrern suggerierten, sich in ganzer Breite aufzustellen zu können. Im Gegensatz dazu seien separate Abbiegefahrstreifen konfliktärmer.

 

Die Frage des Herrn Licitra nach der Auftragsvergabe für die Baumpflanzungen beantwortet Herr Müller in dem Sinne, dass sich dies anhand der Ausbauplanung konkreter sagen ließe, die Baumaßnahme aber üblicherweise ausgeschrieben werden müsse.

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2007/06-04 L1 und 2007/06-04 L2) den Planungsbeschluss und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Ausbauplanung sowie die notwendigen Unterlagen für einen Zuschussantrag nach dem Entlastungsgesetz (vormals GVFG) vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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