22.01.2008 - 6 Zentrenkonzept Aachen;hier: Vorstellung und Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 22.01.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratung
Frau Hergarten erklärt, dass die jüngsten Änderungen und
Ergänzungen des Baugesetzbuches und des Gesetzes zur Landesentwicklung den Städten
umfassende rechtliche Instrumente zur Steuerung des Einzelhandels bieten. Als
Konsequenz aus diesen Vorgaben sei eine genaue Bestimmung der zentralen
Versorgungsbereiche in Aachen erforderlich und die Aufstellung eines
Zentrenkonzeptes nötig. Aufgabe des Zentrenkonzeptes sei die Umsetzung der
Forderung, großflächigen Einzelhandel (größer als 800 m² Verkaufsfläche) nur
noch in den Innenstädten und Stadtteilzentren anzusiedeln. Um als
Stadtteilzentrum bestimmt zu werden, sei eine bestimmte Bevölkerungszahl
erforderlich. Der Stadtbezirk Aachen-Eilendorf erfülle alle Kriterien, die ein
Stadtteilzentrum benötige. In Eilendorf erfüllen zwei Geschäftsbereiche entlang
der Von-Coels-Straße die gesetzten Normen. Eine weitere zentrale Lage stelle
der Bereich Steinstraße dar, der jedoch aufgrund seiner kleinteiligen Gebäude-
und Nutzungsstruktur nicht für die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels
geeignet sei. Der erste Schwerpunkt liege im Bereich Von-Coels-Straße/Forster
Straße/Severinstraße, wo die Nahversorgung durch die Discounter Aldi und den
Vollsortimenter Kaisers gewährleistet sei. Der zweite Schwerpunkt befinde sich
zwischen der Steinstraße und dem Eilendorfer Markt, wo ein Discounter (Plus)
die Nahversorgung sichere. In diesem Bereich sei ein neuer Einzelhandelsstandort
geplant. Auf der ehemaligen Parkfläche sei die Ansiedlung eines Discounters
sowie eines Vollsortimenters geplant. Die Entwicklung dieses Standortes werde zu einer Verlagerung des
vorhandenen Plus-Marktes führen.
Außerhalb der beiden Bereiche soll es in Zukunft nicht
mehr möglich sein, großflächige Märkte mit zentrenrelevanten Sortimenten
anzusiedeln. Zentrenrelevantes Sortiment sei in der „Aachener Sortimentenliste“
definiert. Die Liste soll bei der Beurteilung von Bauvorhaben herangezogen
werden und als Grundlage für Einzelhandelsfestsetzungen in Bebauungsplänen
dienen. Auch sei es vorgesehen, dass Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen zu
aktualisieren und das Zentrenkonzept zu integrieren.
Herr Verheyen (CDU) kann dem Zentrenkonzept nichts Neues
abgewinnen und verweist auf das bestehende Nahversorgungskonzept. Er fragt, wer
für die Kosten des Konzeptes aufkomme?
Herr Schäfer (SPD) begrüßt die andere Sichtweise der
Vorlage und ist froh, dass ein Steuerungsinstrument die Ansiedlung von Märkten
und Einzelhandelsgeschäften regele.
Der Bezirksvorsteher erklärt, dass der Stadt Aachen
keine Kosten entstanden seien, weil das Konzept
vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Frau Hergarten,
verfaßt worden sei. Auch er begrüße das Konzept, da zukünftige Entscheidungen
darauf basierend getroffen werden können.
Ratsherr Jahn (Bd.90/Die Grünen) ist ebenfalls froh,
dass der Stadtbezirk immerhin zwei Zentren vorweisen könne. Er frage sich,
welche rechtlichen Auswirkungen hat das Zentrenkonzept, wenn zum Beispiel in
der Steinstraße ein neues Einzelhandelsgeschäft geplant werde?
Frau Hergarten erwidert, dass das Zentrenkonzept nur die
Ansiedlung von Geschäften regele, die größer als 800m² Verkaufsfläche
aufweisen. Die Zulassung kleinerer Geschäfte sei grundsätzlich möglich, wenn
andere Gründe dem nicht im Wege stehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,9 MB
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