24.01.2008 - 3 Bericht der ARGE in der Stadt Aachen über die A...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, den Geschäftsführer der ARGE in der Stadt Aachen, Herrn Raschke.

Anhand der beigefügten Folien berichtete Herr Raschke über die Arbeit der ARGE im abgelaufenen Jahr und über die Ziele für das Jahr 2008.

Ergänzend zu den Folien erklärte Herr Raschke, dass die passiven Leistungen von Bund und Kommunen, hier die Kosten der Unterkunft und die sog flankierenden Maßnahmen, gemeinsam getragen würden. Zur Integrationsquote führte Herr Raschke aus, dass 2007 Reha-Maßnahmen und Hilfen für Schwerbehinderte mit dem Ziel der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zum Aufgabenkatalog der ARGEn hinzugekommen seien. Des Weiteren werden stärker familienspezifische Lebensverhältnisse, wie Alleinerziehung, Kinder und pflegebedürftige Angehörige bei den Integrationsbemühungen berücksichtigt.

Zur den Kosten der Unterkunft (Folie 4) stellte Herr Raschke fest, dass für das Jahr 2007 eine Reduzierung um 4 % angestrebt war, dieses durch die Zahl der Neuzugänge nicht erreicht werden konnte. Im Übrigen habe die ARGE 80 % aller Haushalte hinsichtlich angemessener Unterkunftskosten überprüft. Umzüge seien nicht mehr zu erwarten, auch nicht bei den noch verbleibenden 20 %. Hinter der in Prozentsätzen genannten Integrationsquote würden sich bis November 2007 insgesamt 2.947 (davon 534 junge Erwachsene) erfolgreiche Integrationen auf den 1. Arbeitsmarkt oder in Ausbildungsstellen verbergen. Die dargestellten Quoten zeigten im Jahresvergleich, dass die Arbeit der ARGE erfolgreich sei.

Zu seinem Ausblick für das Jahr 2008 sagte Herr Raschke, dass einerseits eine Senkung der Unterkunftskosten angestrebt würde, andererseits die Zahl der Integrationen gesteigert werden solle.

Zu dem im Sozial- und Gesundheitsausschuss diskutierten Problem der sog. „Aufstocker“ berichtete Herr Raschke, dass sich hier eine Verschlechterung und damit Erhöhung der Betreuungszahlen ergeben habe (Folie 6). Hier müssten genauere Betrachtungen erfolgen, welche Möglichkeiten es gäbe, die Menschen in die Lage zu versetzen, mit ihrem Erwerbseinkommen selbständig zu werden. Die Fallmanager müssten mehr die gesamte Bedarfsgemeinschaft betrachten und schauen, ob ein Zusatzeinkommen durch weitere Mitglieder dieser Gemeinschaft erzielt werden könne.

Zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen berichtet Herr Raschke, dass durch das Bundesministerium ein neues Programm „Jobperspektive“  für dauerhaft öffentlich geförderte Stellen, aufgelegt wurde. Danach können bis zu 75 % des Bruttolohns übernommen werden. Galt das Programm bisher für den öffentlichen Bereich, so können ab 01.04.2008 alle Arbeitgeber solche Förderstellen beantragen. Da sich bei den beschäftigungsschaffenden Maßnahmen mittlerweile die erhofften Erfolge eingestellt hätten, wolle die ARGE in 2008 ihre Bemühungen in diesem Bereich reduzieren und dafür die Aktivitäten bei den begleitenden Maßnahmen verstärken.

Bei den flankierenden Maßnahmen sei festzuhalten, dass durch die Arbeit der Fallmanager viele Probleme aufgedeckt und Lösungsmöglichkeiten angestoßen würden. Besondere Sorge bereiteten die psychischen Probleme, hier insbesondere die relativ hohe Zahl bei den jungen Erwachsenen. In diesem Zusammenhang sei das in der Stadt Aachen verfügbare Angebot sehr hilfreich.

Abschließend sagte Herr Raschke, dass er insgesamt auf die Leistungsbilanz der ARGE im Jahr 2007 stolz sei.

 

Zur Aussage von Frau Schulz, dass früher durch einen Wohngeldbezug die Aufstockung aus Sozialhilfemitteln vermieden wurde, sagte Herr Raschke, dass SGB II-Leistungsberechtigte keinen Anspruch auf Wohngeld hätten. Der SGB II-Berechtigte habe jedoch ein Wahlrecht, ob er Wohngeld oder SGB II-Leistungen beantragt. Bei einer Entscheidung für das Wohngeld könne jedoch das Hilfsangebot der ARGE nicht mehr in Anspruch genommen werden.

 

Herr Beigeordneter Lindgens ergänzte, dass das Erwerbseinkommen eines SGB II-Leistungsberichtigen zunächst auf die Leistungen des Bundes angerechnet würde. Da die Unterkunftskosten nachrangig berücksichtigt würden, verblieben die Kosten bei den Kommunen.

 

Auf die Frage von Herr Müller, ob bei der Stellenvermittlung darauf geachtet würde, dass ein so hohes Einkommen erzielt werde um eine Aufstockung zu vermeiden, antwortete Herr Raschke, dass die Arbeitsvermittlung sich nur daran orientiere, ob es sich um eine zumutbare Arbeit handele und ein Tariflohn gezahlt werde. Im Übrigen könne leicht ausgerechnet werden, dass auch ein Mindestlohn keine Lösung bringe, etwa bei einem Familienvater mit Kindern.

 

Zu den Ausführungen von Herrn Raschke, sagte Frau Scheidt, dass die relativ hohe Zahl der unter 15-Jährigen sehr bedenklich sei und fragte, ob die ARGE zusammen mit den Schulen Maßnahmen zur Vermeidung einer Hilfebedürftigkeit aufgelegt hätte. Weiter fragte Frau Scheidt, ob bei der Entscheidung die beschäftigungsschaffenden Maßnahmen zu reduzieren, die Träger eingebunden waren, denn eine Zerstörung der Trägerlandschaft wäre aus ihrer Sicht sehr bedauerlich. Zu der vorgestellten Maßnahme „Jobperspektive“ bat Frau Scheidt um weitergehende Informationen, etwa mehr Einzelheiten zur Konzeption.

Herr Raschke sagte zu diesem Fragen, dass eine Zusammenarbeit mit den Schulen eine originäre Aufgabe der Agentur für Arbeit sei und nicht der ARGE, dennoch gäbe es diverse noch in den Anfängen steckende Kontakte und Kooperationen, etwa bei der Frage eines Essensgeldes für Schulkinder. Die geplante Veränderung bei den beschäftigungsschaffenden Maßnahmen sei in enger Abstimmung mit den Trägern erfolgt. Zu der neuen Maßnahme „Jobperspektive“ würden diverse Informationsquellen zur Verfügung gestellt, etwa einen Flyer ( als Anlage beigefügt) und zunächst folgende Internetadresse:

www.kombilohn-aachen.de.  Ergänzend berichtete Herr Raschke, dass dieses Programm im Gebiet der Regionaldirektion Aachen, Düren, Heinsberg zur einheitlichen Handhabung und abgestimmt wurde.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Hartmann, ob bei einer notwendigen Ausweitung der psychosozialen Leistungen Gelder für andere Maßnahmen zurückgefahren werden müssten, antwortete Herr Raschke, dass der Bedarf bei flankierenden Maßnahmen nicht je Hilfeempfänger erfasst werde. Im Übrigen könne die ARGE auf die von der Stadt Aachen bereitgestellte Infrastruktur zurückgreifen, so dass hier das Budget der ARGE nicht berührt werde.

 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit der ARGEn aufgreifend, fragte Herr Schäfer, in welche Richtung der Gesetzgeber denke und welche Tendenzen es im Rahmen der Städteregion gäbe. Hierzu sagte Herr Raschke, dass noch nichts Konkretes gesagt werden könne, es jedoch gewisse Vorstellungen gäbe. Eine schnelle Entscheidung sei, aufgrund der langen Übergangsfrist bis 2010 nicht zu erwarten. Zurzeit seien die getrennte Aufgabenwahrnehmung oder die Optionslösung verfassungskonform. Beim ARGE-Personal sei zwar eine gewisse Unruhe zu verzeichnen, Auflösungserscheinungen seien aber nicht zu erkennen.

 

Herrn Künzer fragte Herrn Raschke, ob die räumliche Trennung von Fallmanagement und sichernder Sachbearbeitung noch Probleme bereite und die Bedenken der Mitarbeiter ausgeräumt werden konnten, ob für alleinerziehende Mütter ein ausreichendes Betreuungsangebot bestehe. Zudem bat Herr Künzer um Auskunft, ob bei der Umsetzung der flankierenden Maßnahmen die Zusammenarbeit mit den Trägern funktioniere. Zur abschließenden Frage, was die Zusammenlegung der ARGEn beträfe, sagte Herr Raschke, dass beide ARGEn viele gemeinsame Aktivitäten umsetzen würden und aus seiner Sicht eine Zusammenlegung recht unproblematisch umsetzbar sein wird.

Zu den anderen Fragen sagte Herr Raschke, dass die Entscheidung einer Trennung von Fallmanagement und Leistungsgewährung richtig war, auch wenn dies immer wieder diskutiert werde. Für Alleinerziehende ständen Betreuungsplätze in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Für die Fallmanager liege eher ein Problem darin, die Mütter zu überzeugen, dass Arbeitsplatzsuche und Kinderbetreuung durchaus realisiert werden könnten.

 

Die Aussage von Herrn Verholen, dass eine Zusammenarbeit mit den Schulen zur Prävention von Erwerbslosigkeit notwendig sei, unterstützte Herr Raschke, wies jedoch darauf hin, dass dies neben der Zuständigkeitsfrage auch aus personellen Kapazitätsgründen nicht möglich sei. Seitens der ARGE gäbe es deshalb keinen direkten Kontakt zu den Schulen, allenfalls zu den Förderschulen. Bei Neuzugängen bewähre sich weiterhin das Projekt „Jobplan“. 

 

Da das Thema angemessene Unterkunftskosten weitgehend abgeschlossen sei, bat Herr Müller um Auskunft, wie viele Umzüge erforderlich waren. Hierzu sagte Herr Raschke, dass diese Zahl der Niederschrift beigefügt werde.

 

 

Zahl der Umzüge aufgrund nicht angemessener Unterkunftskosten:          wird nachgereicht

 

 

Auf die Frage von Herrn Müller, in welchem Umfang vom Instrument der Sanktionen Gebrauch gemacht werde und wie es bei den Widerspruchs~ und Klageverfahren aussähe, sagte Herr Raschkle, dass die Aachener ARGE in geringem Umfang Sanktionen ausspreche. Im Landesvergleich aller ARGEn nähme Aachen den vorletzten Platz ein. Leider wären Sanktionen schon mal notwendig, wenn dies im SGB II so vorgesehen sei.

Widersprüche würden in geringem Umfang eingelegt und deutlich unterhalb von 3 Monaten nach Eingang entschieden. In der Regel werde, wie bei den Klageverfahren die Auffassung der Verwaltung bestätigt.

 

Herr Raschke antwortete auf die Frage von Herrn Linden zu den in der Präsentation genannten Nutzerzahlen der flankierenden Maßnahmen, die deutlich unter den von den Trägern genannten Zahlen lägen, dass das Angebot der sozial-integrativen Leistungen nicht allein durch die Fallmanager gesteuert werde sondern die Träger auch aufgrund von Eigeninitiative oder Beratung von Bekannten und Verwandten in Anspruch genommen würden.

 

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der ARGE zur Kenntnis.

 

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Anlagen