30.01.2008 - 13 Widerspruchsbescheid Bürgerbegehren Sandhäuschen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Für die Fraktion der CDU erinnert Ratsherr Baal daran, dass die Fraktion in der letzten Sitzung gegen den Abriss des Sandhäuschens gestimmt habe. Heute gehe es um eine formaljuristische Frage und hier werde die CDU-Fraktion der Verwaltungsmeinung zustimmen.

 

Der Vorsitzende der Fraktion Die Linke, Ratsherr Müller, führt aus, dass es schwierig sei, den Sachverhalt juristisch nachzuprüfen, es aber wünschenswert wäre, wenn eine Entscheidung zugunsten eines Bürgerentscheides ermöglicht werde. Es könne daher vermutet werden, dass dieser Bürgerentscheid verwaltungsseitig und seitens einer Mehrheit im Rat nicht gewollt sei. Er spricht kurz den auf Bezirksebene durchzuführenden Bürgerentscheid an, sieht gute Chancen für einen Erfolg und teilt mit, dass seine Fraktion gegen die unterbreitete Beschlussempfehlung stimmen werde.

 

Der Oberbürgermeister entgegnet auf diese Ausführungen und weist die Unterstellung von rechtswidrigen Absichten der Verwaltung ausdrücklich zurück. Zudem verweist er auf den Inhalt der Verwaltungsvorlage und ergänzt, dass offene Fragen hierzu gerne verwaltungsseitig geklärt werden könnten, die Dinge für die Bürger transparent gemacht würden und die Bürgerschaft und der Rat konstruktiv beraten und informiert würden.

 

Ratsherr Müller führt aus, dass er der Verwaltung keine finsteren Machenschaften unterstellt habe, es aber mehrheitlicher politischer Wille sei, das Sandhäuschen abzureißen entgegen dem Willen der dortigen Bevölkerung. Es sei daher s.E. richtiger gewesen, einen Weg für die Durchführung eines Bürgerentscheides zu finden, so beispielsweise mittels eines Ratsbürgerentscheides.

 

Ratsfrau Schmitt-Promny, Grüne Fraktion, greift die Aussagen von Ratsherrn Müller auf, sieht hierin auch eine Unterstellung, der sie widerspricht, und legt dar, dass die vermittelte Botschaft auf diesen Prozess nicht zutreffe. Ergänzend verweist sie auf heftige Diskussionen in Laurensberg zwischen Befürwortern und Gegnern vom Abriss des Sandhäuschens und stellt fest, dass hier über mehrere Jahre ein bürgernaher Dialog stattgefunden habe.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Auf Empfehlung der Verwaltung beschließt der Rat der Stadt Aachen bei 3 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mit Stimmenmehrheit, den Widerspruch der Vertreter des Bürgerbegehrens „Rettet das Sandhäuschen“ vom 20.10.2006 gegen den Bescheid über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens vom 20.09.2006 zurückzuweisen.

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Anlagen zur Vorlage