13.02.2008 - 7 Zentrenkonzept Aachen;hier: Vorstellung und Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

Bezirksvorsteher Henn sieht das Zentrenkonzept Aachen als eine wichtige Maßnahme für den Stadtbezirk Brand. Aufgrund der entsprechenden Gesetzesänderungen können die Städte eine umfassende Steuerung des Einzelhandels vornehmen. Es ist deshalb eine neue Definition der zentralen Versorgungsbereiche für Aachen-Brand erforderlich geworden.

 

Bezirksvorsteher Henn begrüßt Frau Hergarten vom Planungsamt der Stadt Aachen. Frau Hergarten nimmt Bezug auf die ausführliche Vorlage. Dort ist bereits erwähnt, dass die jüngsten Änderungen und Ergänzungen des Baugesetzbuches und des Gesetzes zur Landesentwicklung den Städten umfassende rechtliche Instrumente zur Steuerung des Einzelhandels bieten. Bei der Entwicklung des Zentrenkonzeptes wurden die vorangegangenen Konzepte berücksichtigt. Das Ziel wird weiterverfolgt, die vorhandenen Zentren als lebendige Mittelpunkte der Städte zu erhalten und die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu sichern. Voraussetzung, um als Stadtteilzentrum qualifiziert zu werden, ist eine ausreichende Bevölkerungszahl und das Vorhandensein des Einzelhandelsbesatzes. Außerhalb dieser Zentren ist es zukünftig nicht mehr möglich, einen großflächigen Markt, wie z. B. in Brand der Comet-Markt an der Freunder Landstraße, anzusiedeln. Welche Sortimente künftig als Nahversorgungszentren bzw. zentralrelevant gelten, werden in einer Aachener Sortimentenliste aufgeführt. Diese Liste könnte als Grundlage für Einzelhandelsfestsetzungen in Bebauungsplänen gelten.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF bedankt sich bei Frau Hergarten für die interessante und umfangreiche Vorlage sowie ihren ergänzenden Vortrag hierzu. Die SPD-BF ist erfreut, welche Bedeutung der Stadtbezirk Brand hat. Die Zahl von 30.000 Bürgerinnen und Bürger, die den Weg nach Brand zum Einkaufen finden, unterstreicht die regionale Bedeutung dieses Stadtbezirkes. Das Problem Ansiedlung von Verbrauchermärkten auf der Grünen Wiese ist in der Bezirksvertretung Aachen-Brand mehrfach diskutiert worden.

Herr Hellmann möchte von Frau Hergarten wissen, was mit einem Markt wie der Comet-Markt geschieht, wenn der Pächter wechselt. Ist es aufgrund des Bestandschutzes gewährleistet, dass sich ein vergleichbarer Markt dort ansiedeln kann? Wünschenswert für den Stadtbezirk Brand wäre es, einen solchen Verbrauchermarkt an dieser Stelle erhalten zu können.

 

Ratsherr Königs bedankt sich für die CDU für das Konzept. Es ist mehrfach die Frage diskutiert worden, wie durch eine innerörtliche sinnvolle Gestaltung der Stadtbezirk Brand lebendig erhalten bleiben kann. Die Bedeutung von Brand für die Stadt Aachen ist beträchtlich. Die Verantwortung der Politik ist deshalb groß, diesem Ansinnen Rechnung zu tragen. Dennoch kann die Politik in Brand diese Verantwortung nicht alleine übernehmen, sondern sucht Unterstützung von den übergeordneten parlamentarischen Gremien. Die Abänderungen der Gesetze machen es möglich, mit den Gegebenheiten besser umzugehen. Ziel der Landesregierung ist es ebenfalls, von dem Bauen großer Märkte auf der Grünen Wiese wegzukommen.

 

Herr Philipp von der CDU-BF sieht das Zentrenkonzept als Stärkung des Einkaufsstandortes Brand. Durch die Vielzahl der Geschäfte an der Trierer Straße ist Brand als Einkaufsort so beliebt, dass dies weiter unterstützt werden sollte. Auch er möchte von Frau Hergarten wissen, wie die Weiternutzung des Einkaufsmarktes Comet nach einem Besitzerwechsel aussieht. Da es sich um einen großen Einkaufsmarkt handelt, sollte dies in den vorliegenden Plänen mit eingearbeitet werden.

 

Frau Hergarten antwortet den Herren Hellmann und Philipp auf die Frage bezüglich des Nachfolgepächters Comet, dass der Standort Comet für den Einzelhandel als wichtig angesehen wird und auch gesichert ist.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt einstimmig folgenden

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt das Zentrenkonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, dieses Zentrenkonzept einschließlich der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentenliste zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=24086&selfaction=print