28.02.2008 - 3 Haushaltsplanentwurf 2008 und Finanzplanentwurf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 28.02.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Einleitend erklärte die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, dass abweichend von der bisherigen Praxis der Ausschuss nicht mehr über Unterabschnitte und einzelne Haushaltsstellen berate und entscheide, sondern dass mit Einführung von NKF über Produkte zu entscheiden sei. Da allen Ausschussmitgliedern die Veränderungsnachweisung vorläge, werde diese jeweils mit beschlossen.
Vor dem Einstieg in die Haushaltsberatung erklärte Herr Schäfer, dass die CDU-Fraktion einige Änderungsanträge im Bereich der sogenannten freiwilligen Leistungen stellen wolle. So sollten sich, wie bereits in einer der letzten Sitzungen angekündigt, die Zuschüsse an die Träger um einen Inflationsausgleich erhöhen, um so die sozialen Standards erhalten zu können. Von den Trägern könne nicht jedes Jahr eine bestimmte Leistung gefordert werden, ohne eine Anpassung an die Kostensteigerungen vorzusehen. Verstärkt werde die Problematik für die Träger durch eine Festschreibung der Mittel für eine vierjährige Laufzeit. Die in den Leistungsvereinbarungen enthaltene Öffnungsklausel lass zwar eine Veränderung der Zuschussbeträge innerhalb der Laufzeit zu, aber die jetzt beantragte Gleitklausel trage erheblich zur Vereinfachung bei und mache weitere Verhandlungen über eine evtl Anpassung der Leistungsentgelte in Zukunft entbehrlich.
Außerdem sprach sich Herr Schäfer für eine allgemeine Erhöhung der Leistungsentgelte im Sozial- und Gesundheitsbereich für die Zeit ab 2008 in dem unten genannten Umfang aus.
Herr Künzer stellte fest, dass die Bezirksregierung im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens die Stadt Aachen angewiesen habe, bei den Leistungsvereinbarungen eine Kündigungsklausel vorzusehen, falls im Haushalt keine ausreichenden Deckungsmittel vorhanden seien. Aus seiner Sicht könne in guten Zeiten nicht einfach eine Steigerung vorgenommen werden, ohne für schlechte Zeiten eine Vorsorge zu treffen. Daher sei die Einhaltung des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes von besonderer Bedeutung. Die jetzt abgeschlossenen Verhandlungen konnten von der Verwaltung nur auf der Basis der gedeckelten Gesamtsumme des genehmigten Haushaltes geführt werden. Mit ihrer Tischvorlage wolle die SPD- und Grünen-Fraktion die sozialen Standards in der Stadt Aachen erhalten und anstelle einer allgemeinen Erhöhung gezielte sozialpolitische Akzente setzten.
Herr Müller erklärte, dass die Debatte mit den Trägern gezeigt habe, dass der Stau der letzten Jahre nun abgearbeitet werde. Er fragte sich nur, wie die Tischvorlage von SPD- und Grünen-Fraktion (sh Anlage 3) zustande gekommen sei. Die Verwaltung habe im Herbst den Auftrag erhalten, mit den Trägern zu sprechen und über den jeweiligen Bedarf im Ausschuss zu berichten. Dies sei nicht geschehen und es verwundere Ihn deshalb die Liste der Fraktionen.
Zur Liste der SPD- und Grünen-Fraktion richtete er die Frage an die Fraktionen, ob die Träger in die Beratung eingebunden waren und mit dem Verfahren einverstanden seien. Ansonsten wolle er seinen alten Antrag wieder aufgreifen und eine lineare 15 % -ige Erhöhung beantragen, die aufgrund der aktuellen Finanzlage durchaus finanzierbar erscheint.
Herr Schabram sagte, dass die Verwaltung mit den Trägern entsprechend der Beschlusslage des Sozial- und Gesundheitsausschusses gesprochen habe. Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes habe die Verwaltung ursprünglich eine generelle Absenkung um 10 % beabsichtigt, die jedoch seitens der Politik nicht mit getragen wurde. Auf Basis der bisherigen Leistungsentgelte habe daher der zuständige Sachbearbeiter mit den Trägern verhandelt. Die Resonanz der Träger sei zwar sehr unterschiedlich gewesen, aber schließlich konnten mittlerweile die meisten Leistungsvereinbarungen unterzeichnet werden, auch wenn einigen Trägern die Kosten davon laufen würden. In dieser Situation hätten dann einige Träger über die Presse ihre Probleme dargestellt und mit der Politik intensive Gespräche geführt, wissend, dass seitens der Politik eine Erhöhung angedacht war.
Mit der anstehenden politischen Entscheidung einer Zuschusserhöhung werde die Verwaltung Ergänzungsbescheide über die jeweilige Erhöhung erlassen, die von beiden Seiten zu unterzeichnen seien. Herr Schabram geht davon aus, dass das Gros der Träger mit der Änderung einverstanden sein wird.
Frau Scheidt wies darauf hin, dass seit Einstieg in die Neuverhandlungen der Leistungsvereinbarungen die Politik die Probleme intensiv im Ausschuss und mit den Trägern diskutiert habe. Dabei war die Einhaltung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes von zentraler Bedeutung. Andererseits wolle sie die gute Arbeit der Träger stärken, soziale Standards erhalten sowie politische Akzente setzten. Aus ihrer Sicht ergäbe sich aus festen Zuschussbeträgen für die Träger eine größere Planungssicherheit und nicht durch die von Herrn Schäfer angeregte Gleitklausel, so dass sie gegen diesen Vorschlag stimmen werde. Im Übrigen sei die Aufstellung eines Sozialentwicklungsplanes auf den Weg gebracht, aus dem sich evtl andere Schwerpunktsetzungen ergeben könnten. Zur Ereichung einer größeren Handlungsfähigkeit sei zudem beabsichtigt, besondere Mittel in den Haushalt einzustellen, wie aus der Tischvorlage erkennbar sei.
Auf die Aussage von Herrn Müller, dass er aufgrund seines engen Kontaktes mit den Trägern von dort keine Entwarnung hinsichtlich der Finanzierung erhalten habe, antwortete Herr Beigeordneter Lindgens, dass die Verwaltung seit der Ausschusssitzung im November 2007 keine Gespräche über die evtl Erhöhungen der Leitungsentgelte mit den Trägern geführt habe.
Herr Helg sagte, dass doch alle Fraktionen in die gleiche Richtung gehen wollten. Es gäbe im Grundsatz keine wirklich strittigen Punkte. Nur die Mehreinnahmen der Jahre 2006 und 2007 hätten es ermöglicht, dass die Bezirksregierung den Haushalt 2007 genehmigt habe. Er gebe jedoch zu bedenken, dass bereits heute erhebliche Mehrbelastungen im Sozialbereich bekannt seien, wie die Umsetzung des KiBiz oder die Senkung der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten der SGB II-Leistungsbezieher, die im Rahmen der Finanzplanung nicht außer Acht gelassen werden dürften. Deshalb könnten aus seiner Sicht keine größeren Steigerungen beschlossen werden, allenfalls die 5 % oder 100.000,00 €, die jetzt im Raum ständen.
Hinsichtlich der Veränderungen bei den Leistungsvereinbarungen begrüßte Herr Helg die von Herrn Schabram vorgestellte Lösung in Form von Änderungsverträgen.
Herr Verholen erklärte, dass die Verbände dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahren bereits zum Jahreswechsel zugestimmt hätten, auch in Kenntnis der Vorgaben der Kämmerin der Stadt Aachen. Dennoch waren glücklicherweise einige Veränderungen zum Ausgleich von Defiziten bzw eines Nachholbedarfes möglich, wie die Gespräche mit den Fraktionen zwischenzeitlich gezeigt hätten. Aufgrund dieser positiven Signale könnten die Verbände den politischen Entscheidungen folgen.
Im Übrigen stehe er den Vorschlägen einer prozentualen oder einer Festbetragserhöhung leidenschaftslos gegenüber. Mit Blick auf den Sozialentwicklungsplan meinte Herr Verholen, dass sich aus dieser Bedarfsermittlung neue Vereinbarungen als notwendig ergeben könnten. Viele Träger würden mit den Zuschüssen im Jahr 2008 klar kommen, aber die Tragfähigkeit dieser Lösung für die Folgejahre sei für ihn doch sehr fraglich.
Danach trugen die einzelnen Fraktionen zu den nach genannten Produkten ihre Änderungsanträge vor:
Produkt 050 010 010
Frau Schulz beantragte zu diesem Produkt entsprechend der Tischvorlage von SPD und Grüne (sh Anlage 3) Erhöhungen bei den nachfolgend genannten Produktsachkonten:
(Änderungsantrag 1)
Sachkonto |
Bezeichnung |
Erhöhung |
Ansatz 2008 - 2011 |
5318000 |
Zuschuss an den Notruf für vergewaltigte Mädchen und Frauen |
4.000,00 € |
49.000,00 € |
5318008 |
Leistungsentgelt an Café Plattform (Caritas) |
700,00 € |
14.600,00 € |
5318009 |
Leistungsentgelt an WABe E.V. für Wärmestube |
1.200,00 € |
25.200,00 € |
5318010 |
Leistungsentgelt an den Verein zur Förderung des Ehrenamts |
900,00 € |
18.000,00 € |
5318011 |
Leistungsentgelt an den Verein Frauen helfen Frauen |
4.000,00 € |
33.000,00 € |
5318012 |
Leistungsentgelt an Alexianer Krankenhaus |
3.400,00 € |
71.600,00 € |
5318013 |
Leistungsentgelt an AWO Aachen-Stadt |
5.200,00 € |
107.500,00 € |
5318014 |
Leistungsentgelt an Diakonisches Werk |
3.400,00 € |
71.600,00 € |
5318015 |
Leistungsentgelt an SKF e.V. |
6.800,00 € |
143.200,00 € |
5318016 |
Leistungsentgelt an Kath. Verein f. soziale Dienste in Aachen e.V. (SKM) |
5.200,00 € |
107.500,00 € |
5318017 |
Leistungsentgelt an Caritasverband (Förderung des Ehrenamtes und Altenhilfe) |
2.600,00 € |
53.800,00 € |
5318019 |
Leistungsentgelt an Jüdische Gemeinde Aachen |
800,00 € |
15.300,00 € |
5318020 |
Zuschuss an Arbeitskreis Straffälligenhilfe |
900,00 € |
18.000,00 € |
5318022 |
Zuschuss an Beratungsstelle für Hörgeschädigte |
900,00 € |
18.400,00 € |
Neu |
Zuschuss an Servicestelle Hospiz |
|
2009-2011: 5.000,00 € |
Neu |
Erstellung des Sozialentwicklungsplans |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
Neu |
Sozialraumbezogene Maßnahmen |
17.100,00 € |
17.100,00 € |
Für das neue Produktsachkonto „Sozialraumbezogene Maßnahmen“ beantragte Frau Schulz zugleich einen Sperrvermerk zugunsten des Sozial- und Gesundheitsausschusses.
Herr Müller beantragte hier eine Erhöhung des Zuschüsse um jeweils 15 %.
Auf die Aussage von Herrn Verholen, dass die Festschreibung der Zuschüsse bis 2011 grundsätzlich in seinem Sinne sei, er sich jedoch frage, wie die beabsichtigte „Nachjustierung“ erfolgen solle, sagte Herr Beigeordneter Lindgens, dass eine Erhöhung in den Folgejahren durchaus umgesetzt werden könne, vorausgesetzt, es seien unter gleichzeitiger Beachtung des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes weitere Finanzmittel verfügbar.
Herr Schäfer signalisierte seitens der CDU eine Zustimmung zum Antrag der SPD- und Grünen-Faktionen, ergänzte diesen jedoch dahingehend, dass auch bei den folgenden Sachkonten eine Erhöhung vorgenommen werden sollte:
Sachkonto |
Bezeichnung |
Erhöhung |
Ansatz 2008 – 2011 |
5318001 |
Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der Altenhilfe |
2.500,00 € |
52.500,00 € |
5318002 |
Zuschuss zu den Betriebskosten der Altentagesstätten, -stuben |
5.300,00 € |
110.300,00 € |
5318003 |
Sachkostenzuschüsse für freie soziale Hilfen |
2.100,00 € |
44.100,00 € |
5318004 |
Zuschüsse an Forster Seniorenbeirat |
1.200,00 € |
25.200,00 € |
5318005 |
Zuschüsse für Maßnahmen, Veranstaltungen und Integrationshilfen für Behinderte |
1.000,00 € |
21.000,00 € |
Auf die Frage von Herrn Müller, welchen Zweck das neue Produktsachkonto „Sozialraumbezogene Maßnahmen“ verfolge, führte Frau Scheidt nochmals aus, dass im Rahmen der Umsetzung des Sozialentwicklungsplans mit diesen Mitteln z.B. dringend notwendige Maßnahmen begonnen werden könnten.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste danach mehrheitlich zum Produkt 050 010 010 folgenden Beschluss:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne des Produktbereiches 050 010 010 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2008 und der Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse unter Beachtung der im vorgenannten Änderungsantrag 1 genannten Veränderungen und des daran anschließenden Sperrvermerkes in die Teilfinanzplanung zu übertragen.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die im Teilfinanzplan 2008 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisrechnung einzuarbeiten.
Mit dem vorstehenden Beschluss gilt ebenfalls der Antrag des Caritasverbandes vom 27.11.2007 auf Zuschusserhöhung beim „Treffpunkt für Wohnungslose mit Beratungsstelle (Café Plattform)“ in Höhe von 8.434,00 € als behandelt.
Produkte 050
010 020 und 050 020 010
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste folgenden Beschluss einstimmig:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche 050 010 020 und 050 020 010 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2008 und der Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die im Teilfinanzplan 2008 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisrechnung einzuarbeiten.
Produkt 050 020 020
Auch bei diesem Produkt beantragte Frau Schulz Zuschusserhöhungen, die in der folgenden Tabelle dargestellt sind und zugleich für das Produktsachkonto 5318000 die Sperrung des Erhöhungsansatzes zugunsten einer Entscheidung durch den Sozial- und Gesundheitsausschuss:
(Änderungsantrag 2)
Sachkonto |
Bezeichnung |
Erhöhung |
Ansatz 2008 – 2011 |
5318000 |
Leistungsentgelt an Caritasverband (Betreuung von Migranten) |
1.700,00 € |
35.800,00 € |
5318001 |
Leistungsentgelt an DRK Aachen |
-17.100,00 € |
0 |
5318002 |
Zuschuss an Beratungsstelle für Flüchtlinge |
2.300,00 € |
48.300,00 € |
Zur Frage von Herrn Müller, weshalb das Leistungsentgelt an das DRK Aachen auf Null gesetzt wurde, sagte Frau Schulz, dass eine Spätaussiedlerbetreuung in der bestehenden Form nicht weiter erforderlich sei und dies auch vom DRK bestätigt werde.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste folgenden Beschluss einstimmig:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche 050 020 020 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2008 und der Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse unter Beachtung der im obengenannten Änderungsantrag 2 genannten Veränderungen sowie des Sperrvermerkes bei Produktsachkonto 050 020 020-5318000 in die Teilfinanzplanung zu übertragen.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die im Teilfinanzplan 2008 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisrechnung einzuarbeiten.
Mit dem vorstehenden Beschluss gilt der Antrag des Caritasverbandes vom 27.11.2007 auf Zuschusserhöhung beim „Beratung von Migranten aus Osteuropa“ um 3.100,00 € als behandelt.
Produkte 050 030 010 und 050 040 010
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste folgenden Beschluss einstimmig:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche 050 030 010 und 050 040 010 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2008 und der Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die im Teilfinanzplan 2008 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisrechnung einzuarbeiten.
Produkt 050 050 010
Zu diesem Produkt beantragte Frau Scheidt die Einrichtung eines neuen Produktsachkontos, mit dem die Sicherung von Projekten im Rahmen der Integration von Migranten/innen erreicht werden solle.
Sachkonto |
Bezeichnung |
Erhöhung |
Ansatz 2008 – 2011 |
Neu |
Projekte zur Integration |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste folgenden Beschluss einstimmig:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche 050 050 010 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2008 und der Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse unter Beachtung der vorstehenden Ergänzung in die Teilfinanzplanung zu übertragen.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die im Teilfinanzplan 2008 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisrechnung einzuarbeiten.
Produkt
070 010 010
Hier beantragte Frau Schulz die Zuschusserhöhung bei nachstehen Produktsachkonten sowie bei den Konten 5318003 und 5318007 die Sperrung des Erhöhungsbetrages zugunsten einer Entscheidung durch den Sozial- und Gesundheitsausschuss:
(Änderungsantrag 3)
Sachkonto |
Bezeichnung |
Erhöhung |
Ansatz 2008 – 2011 |
5318000 |
Zuschuss an die Beratungsstelle Pro Familia |
1.600,00 € |
32.300,00 € |
5318002 |
Zuschuss an Telefonseelsorge und Notfallseelsorge |
1.000,00 € |
20.500,00 € |
5318003 |
Zuschuss an Verbände für Gesundheitsdienst |
1.000,00 € |
20.000,00 € |
5318004 |
Zuschuss an die Aids-Hilfe Aachen e.V. |
2.000,00 € |
141.200,00 € |
5318006 |
Zuschuss an Donum Vitae |
1.000,00 € |
20.200,00 € |
5318007 |
Zuschuss an Suchthilfe Aachen |
23.300,00 € |
718.300,00 € |
5318009 |
Zuschuss an die Schwangerschaftsberatungsstelle der Diakonie |
200,00 € |
3.400,00 € |
5318010 |
Zuschuss an das SPZ der Aachener Laienhelferinitiative |
1.600,00 € |
33.600,00 € |
5318011 |
Zuschuss an die Krebsberatungsstelle |
4.000,00 € |
40.000,00 € |
Die Sperrung bei dem Produktsachkonto 5318003 begründete Frau Schulz damit, dass noch Gesprächsbedarf mit den 3 Trägern DRK, Johanniter und Malteser bestehe und für das Produktsachkonto 5318007 damit, dass dem Ausschuss zunächst ein Konzept darüber vorzulegen sei, wie die Suchthilfe den Wegfall von Landesmitteln kompensieren wolle.
Herr Schäfer beantragte seinerseits beim Produktsachkonto 070 010 010-5318001 „Zuschuss an die Beratungsstelle „Rat und Hilfe“ des Caritasverbandes“ eine Anhebung des Zuschusses um 1.000,00 €.
Zur Frage von Herrn Brunswyck, weshalb keine Zuschusserhöhung für „Rat und Hilfe“ vorgesehen sei, sagte Herr Künzer, dass hier die Kleine Kommission die Entscheidung getroffen habe, jene Beratungsstellen vorrangig zu fördern, die neben der Beratung auch den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsschein ausstellen würden. Es solle somit verhindert werden, dass Frauen zwei Beratungsstellen aufsuchen müssten.
Die Anträge auf Zuschusserhöhung bei den Produktsachkonten 5318007 und 5318008 zog Herr Schäfer nach dem Hinwies von Herrn Dr. Plum zurück, dass eine solche Erhöhung des vorhandene Ansatzes um 5 % eine gleichzeitige Steigerung der Landesmittel bedeuten würde. Der vorgesehene Erhöhungsbetrag stelle jedoch ausschließlich die 5 %-ige Erhöhung der städtischen Förderung dar.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste folgenden Beschluss mehrheitlich:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche 070 010 010 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2008 und der Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse unter Beachtung der im
obengenannten Änderungsantrag 3 genannten Veränderungen in die Teilfinanzplanung zu übertragen.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die im Teilfinanzplan 2008 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisrechnung einzuarbeiten.
Produkte 070 010 020, 070 010 030 070
020 010 und 100 080 030
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste folgenden Beschluss einstimmig:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche 070 010 020, 070 010 030 070 020 010 und 100 080 030 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2008 und der Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die im Teilfinanzplan 2008 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisrechnung einzuarbeiten.
Nach den vorstehenden Beschlüssen befasste sich der Ausschuss nochmals mit den drei generellen Anträgen, die die Ausschussvorsitzende, Frau Höller Radtke, wie folgt zusammenfasste:
- Herr Müller beantragte eine 15 %-ige Erhöhung der Zuschüsse an die Träger vorzunehmen.
- Antrag von Herrn Schäfer:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss erkennt die Notwendigkeit, die im Rahmen der
Leistungsvereinbarungen an die Träger zu zahlenden städtischen Zuschüsse (freiwillige
Leistungen) um einen jährlich neu zu beschließenden Inflationsausgleich zu erhöhen. Der
Ausschuss verknüpft damit die Erwartung, dass Umfang und Qualität der sozialen und
gesundheitlichen Leistungen gleich bleibend gewährleistet sind.
Für das Haushaltsjahr 2008 beschließt der Sozial- und Gesundheitsausschuss - auch zum
Ausgleich vergangener Jahre - die Erhöhung der freiwilligen Leistungen um 5 %.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die in der Vorlage
enthaltenen Produkte im Sozial- und Gesundheitshaushalt.
- Frau Schulz beantragte eine Erhöhung der Zuschüsse wie zuvor beschlossen nach Festbeträgen, die einer Anhebung von rd 5 % entsprächen.
Zu den prozentualen linearen Erhöhungen aller Leistungen sagte Herr Künzer, dass diese Möglichkeit ausdrücklich durch die Kämmerin ausgeschlossen wurde und nur Festbeträge beschlossen werden könnten. Zum Antrag von Herrn Schäfer erklärte Herr Künzer, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde, da die Öffnungsklausel den Trägern eine Verhandlungsmöglichkeit über finanzielle Zuwendungen einräume.
Frau Scheidt ergänzte, dass der Ausschuss keine Unwägbarkeiten sondern ausgewogene Entscheidungen unterstützen solle.
Herr Beigeordneter Lindgens sagte zum Antrag von Herrn Schäfer, dass die Öffnungsklausel in der Rahmenvereinbarung die Möglichkeit der Anpassung an veränderte Bedingungen gäbe und somit eine Gleitklausel unnötig sei.
Herr Schäfer wiederholte seine Kernaussage, dass mit den obigen Beschlüssen die Zuschüsse auf 4 Jahre festgelegt seien und die Inflationsanpassungsformel zur Verwaltungsvereinfachung beitragen sollte.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss sodann mehrheitlich:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt eine Festbetragserhöhung der Zuschüsse an die Träger der freien Wohlfahrtspflege für die Jahre 2008 bis 2011. Von dieser Reglung unberührt bleibt die Möglichkeit der Träger, über die Öffnungsklausel der Rahmenvereinbarung in den nächsten Jahren einen Anpassungsbedarf anzumelden und zu verhandeln.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
330 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
131 kB
|