02.04.2008 - 5 Bebauungsplan Nr. 901 - Kreuzstraße -A. Bericht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 02.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Bezirksvertreter Schulz dankt im Namen der SPD-BVF ausdrücklich der Fachverwaltung und den hieran Beteiligten, dass nun doch eine Anbindung des Wohngebietes an den Lindenweg möglich gemacht wurde. Er fragt, welche Geschossflächenzahl nun definitiv zulässig ist.
Frau Prenger-Berninghoff antwortet, dass aufgrund der Festsetzungen, z. B. auf ein Vollgeschoss oder auch auf First- und Traufhöhen, eine maximale bauliche Ausnutzung garantiert ist; dies gilt insbesondere für den südwestlichen Bereich des Plangebietes. Anhand von Planunterlagen erörtert Frau Prenger-Berninghoff alle Festsetzungen an den einzelnen Planstraßen.
Für die CDU-BVF richtet Bezirksvertreter Starmanns seinen Dank an die Verwaltung für die sehr gut ausgearbeitete Vorlage. Neben der nun vorgesehenen Anbindung an den Lindenweg begrüßt er insbesondere die Reduzierung auf 11 Einfamilienhäuser entlang der Kreuzstraße sowie die Aufstockung der Besucherparkplätze auf 21.
Bezirksvorsteher Corsten richtet seinen Dank an die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung für das ausgereifte Ergebnis und an die Bürgerinnen und Bürger, die in der Sache ein großes Engagement gezeigt haben.
Beschluss (einstimmig):
Die Bezirksvertretung
Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Bürgerinformation
und der Beteiligung der Behörden zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung und gemäß § 13a Abs. 3 BauGB die öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanes Nr. 901 - Kreuzstraße - in der vorgelegten Fassung zu
beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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