06.05.2008 - 4 a. Berichtswesen betreffend Wohnungssuchende- u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 06.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Körfer erläuterte die im Dringlichkeitskatalog
vorgenommenen wesentlichen Änderungen:
1. In
der bisherigen Nr. 3.5 waren alle Personen/Haushalte mit Niedrigeinkommen und
überhöhter Mietbelastung
zusammengefasst; aufgrund der Änderungen in der Sozialgesetzgebung und in den übergeordneten
Statistiken der WfA sind nunmehr in der neuen Nr. 3 b die Personen/Haushalte
mit geringem
Einkommen in drei Unterkategorien gegliedert, um die
Transferleistungsempfängerhaushalte separat darzustellen.
2. In
der Präambel wird der bisherige Begriff „Belegungsrecht“ ersetzt durch den
Begriff „Besetzungsrecht“. Nach
Außerkrafttreten der Überlassungsverordnung nach § 5a Wohnungsbindungsgesetz
ist das Dreier-Vorschlagsrecht für alle öffentlich geförderten Mietwohnungen
entfallen. Der Fachbereich Wohnen kann bei Erstbezug bzw. bei Freiwerden einer
Wohnung den Dringlichkeitskatalog nur noch für ca. 2.000 Wohnungen von
insgesamt ca. 15.000 Wohnungen im Rahmen des Besetzungsrechtes anwenden. Für alle übrigen Wohnungen haben die
Eigentümer/Verwaltungen etc. freies Wahlrecht; einzige Voraussetzung ist das
Vorliegen
eines Wohnberechtigungsscheines.
Frau Keller stellt fest, dass es bei der Übersicht der
Untergebrachten nach Dringlichkeit seit 2003 - 2007 (Anlage 7 des Berichtes)
eine ungesunde Entwicklung gebe, da die Unterbringung von Haushalten, die in
Dringlichkeitsrang 11 eingestuft seien,
2007 fast 40 % der Untergebrachten, 2003 noch 28 % ausmachen würden. Sie
habe ein Problem damit, dass in diesem Bereich bevorzugt die untergebracht
würden, die die Hilfe der öffentlichen Hand nicht unmittelbar benötigen würden.
Herr Körfer erläutert hierzu, dass hier alle
Untergebrachten aufgeführt seien und der gesamte geförderte Wohnungsmarkt
erfasst sei. Er wies auf die eingangs betreffend Besetzungsrecht gemachten
Erklärungen hin, die zeigten, dass der konkrete Einflussbereich auf die
Belegung freiwerdender Mietwohnungen recht gering sei. In der Belegung von
öffentlich geförderten Mietwohnungen sei auch der Erhalt bzw. das Erstreben
gemischter sozialer Strukturen zu beachten. Zudem gäbe es bei gewollter Bevorzugung von Haushalten
der dringlicheren Kategorien durchaus häufig Problemstellungen bezüglich der
Tragfähigkeit der Miete. Die Mischung mit Haushalten der Dringlichkeitsstufe 11
sei daher sicher ein Stück weit nachvollziehbar.
Frau Keller führte an, dass es dann sinnvoll sei,
diese Zahlen mit bzw. ohne Besetzungsrecht auch getrennt auszuweisen.
Herr Becker bemerkt, dass die Zahlen der auf
preiswerten Wohnraum angewiesenen Haushalte deutlich steigen würden und die
Wohnungen, auf die Einfluss genommen werden könnte, in der Zahl sinken würden.
Dies sei langfristig problematisch, auch weil Neubauaktivitäten in dem zum
Ausgleich notwendigen Umfange nicht zu erwarten seien. Zudem sei, wie auch in
der Fachtagung am 23.04. im Rathaus diskutiert, die Möglichkeit von Bauvorhaben
zu erforschen, in denen geförderte und freifinanzierte Mietwohnungen „unter
einem Dach“ angeboten würden. Hier sei es notwendig, einen Investor zu finden,
der beide Bedürfnisse unter einen Hut bringe. Er sehe den Bericht als Impuls
gemeinsam weiter in die mit der Erarbeitung des Aachener Handlungskonzeptes
Wohnen begonnene Richtung zu
arbeiten.
Herrn Baal fallen die steigenden Zahlen bei der
Wohnungssuchendenstatistik auf und dass weiterhin 90 % in der Kategorie
Minderverdienende zu finden sind.
Für ihn stelle sich die Frage, ob dies mit dem 2007 zu
verzeichnenden Anstieg der ausländischen Haushalte zusammenhänge. Hier bedürfe
es der Beobachtung, ob sich eine Problemstellung entwickele.
Feststehe, dass ein wachsender Bedarf an Wohnungen
aller Kategorien , besonders aber an preiswertem Wohnraum, bestehe.
Wenn die Politik den Campus entwickeln und begleiten
wolle, liege bei der Stadt Aachen die Verpflichtung, den hieraus erwachsenden
zusätzlichen Wohnbedarf zu befriedigen.
Beschluss:
Sodann nimmt der Wohnungs-
und Liegenschaftsausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt, die Erkenntnisse betreffend Zielgruppen und Bedarfslagen in das
Handlungskonzept Wohnen einfließen zu lassen.
Ferner beschließt der
Ausschuss den Dringlichkeitskatalog in der von der Verwaltung vorgelegten
Neufassung.
Anlagen zur Vorlage
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