06.05.2008 - 4 Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Neuenhofs...

Reduzieren

Beratung

zu 4            Bebauungsplan Nr. 871  - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 -

hier: Bericht über das Ergebnis der erneuten Offenlage

         Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Vorlage: FB 61/0783/WP15

 

Frau Beyer verweist auf den ausführlichen 60-seitigen Bericht der Verwaltung.

 

Herr Verheyen (CDU) ist inhaltlich mit der Vorlage einverstanden. Dennoch möchte er seine Bedenken hinsichtlich der Falschparker in der Neuenhofstraße erneut vortragen. Er fordere die Verwaltung auf, das verkehrswidrige Be- und Entladen von Fahrzeugen in der zweiten Reihe auf der Neuenhofstraße stärker zu ahnden und die Firmen anzuhalten, die Ladevorgänge auf ihrem Betriebsgelände durchzuführen. Bedingt durch die Falschparker stelle er fest, dass der Verkehr nur eingeschränkt über die Neuenhofstraße durchfließen könne. Er fordere von der Verwaltung, so wie in der Sitzung vom 11.03.2008 (TOP 5) beschlossen, ein Verkehrskonzept, aus dem hervorgeht, dass die  Neuenhofstraße immer noch die Funktion einer Umgehungsstraße wahrnehme und die Von-Coels-Straße wirksam entlaste.

 

Herr Anhold (SPD) stimmt der Vorlage inhaltlich zu. Auch er beanstande die Be- und Entladevorgänge auf der Neuenhofstraße. Er verlange von den Betrieben an der Neuenhofstraße, dass sie ihre auf dem Firmengelände vorhandenen Be- und Entladeflächen für die Anlieferer bereitstellen. Stärkere Kontrollen durch das Ordnungsamt seien erforderlich. Da der Verkehr stets zunehme, verringere sich durch die Falschparker die Durchflußgeschwindigkeit. Die Neuenhofstraße sei daher als Umgehungsstraße in Gefahr, gemieden zu werden.

 

Der Bezirksvorsteher erklärt, dass die ansässigen Betriebe aus purer Bequemlichkeit die Be- und Entladevorgänge auf der Neuenhofstraße abwickeln. Somit vermeide man Rangiervorgänge auf dem Firmengelände und stelle für die Kundschaft vermehrt Parkplätze bereit. Auch er wünsche, dass die Ordnungsbehörde dort verstärkt Ordnungskräfte einsetze.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf  nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan

Nr. 871 – Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Ferner wird die Verwaltung gebeten, das verkehrswidrige  Be- und Entladen von Fahrzeugen auf der Neuenhofstraße zu überwachen und bei Verstößen zu ahnden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage