06.05.2008 - 4 Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Neuenhofs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 06.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratung
zu 4 Bebauungsplan
Nr. 871 - Gewerbegebiet
Neuenhofstraße Süd, Teil 2 -
hier: Bericht über das Ergebnis der erneuten
Offenlage
Empfehlung zum
Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0783/WP15
Frau Beyer verweist auf den
ausführlichen 60-seitigen Bericht der Verwaltung.
Herr Verheyen (CDU) ist
inhaltlich mit der Vorlage einverstanden. Dennoch möchte er seine Bedenken
hinsichtlich der Falschparker in der Neuenhofstraße erneut vortragen. Er fordere
die Verwaltung auf, das verkehrswidrige Be- und Entladen von Fahrzeugen in der
zweiten Reihe auf der Neuenhofstraße stärker zu ahnden und die Firmen
anzuhalten, die Ladevorgänge auf ihrem Betriebsgelände durchzuführen. Bedingt
durch die Falschparker stelle er fest, dass der Verkehr nur eingeschränkt über
die Neuenhofstraße durchfließen könne. Er fordere von der Verwaltung, so wie in
der Sitzung vom 11.03.2008 (TOP 5) beschlossen, ein Verkehrskonzept, aus dem
hervorgeht, dass die
Neuenhofstraße immer noch die Funktion einer Umgehungsstraße wahrnehme
und die Von-Coels-Straße wirksam entlaste.
Herr Anhold (SPD) stimmt der
Vorlage inhaltlich zu. Auch er beanstande die Be- und Entladevorgänge auf der
Neuenhofstraße. Er verlange von den Betrieben an der Neuenhofstraße, dass sie
ihre auf dem Firmengelände vorhandenen Be- und Entladeflächen für die
Anlieferer bereitstellen. Stärkere Kontrollen durch das Ordnungsamt seien
erforderlich. Da der Verkehr stets zunehme, verringere sich durch die
Falschparker die Durchflußgeschwindigkeit. Die Neuenhofstraße sei daher als
Umgehungsstraße in Gefahr, gemieden zu werden.
Der Bezirksvorsteher erklärt,
dass die ansässigen Betriebe aus purer Bequemlichkeit die Be- und
Entladevorgänge auf der Neuenhofstraße abwickeln. Somit vermeide man
Rangiervorgänge auf dem Firmengelände und stelle für die Kundschaft vermehrt
Parkplätze bereit. Auch er wünsche, dass die Ordnungsbehörde dort verstärkt
Ordnungskräfte einsetze.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht
der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach
Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den
Bebauungsplan
Nr. 871 – Gewerbegebiet
Neuenhofstraße Süd, Teil 2 – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu
beschließen.
Ferner wird die Verwaltung
gebeten, das verkehrswidrige Be-
und Entladen von Fahrzeugen auf der Neuenhofstraße zu überwachen und bei Verstößen
zu ahnden.
Der Beschluss erfolgt
einstimmig.
Anlagen zur Vorlage
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