28.05.2008 - 9 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Auch hier gibt die Vorsitzende des Planungsausschusses, Bürgermeisterin Verheyen, die einstimmige Empfehlung des Fachausschusses bekannt und begrüßt es, dass es hier zu einer mittelfristigen Entwicklung komme.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die als Anlage zur Originalniederschrift beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich im Stadtbezirk Aachen Haaren,  einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren, Ortszentrum Haaren zwischen Alt-Haarener-, Friedenstraße und Wurm.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage